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Ölbild 1853 zum Thema Hexenprozesse – so nicht, Deutschlandfunk!

https://www.deutschlandfunkkultur.de/hexenverfolgung-kirche-glauben-religion-klima-buchdruck-100.html

Statt der Bildunterschrift “Bei Hexenprozessen galten auch angebliche Hexenmale am Körper der Beschuldigten als Beweise © picture alliance / Bildagentur-online / Sunny Celeste” wäre korrekt: Ausschnitt aus einem Ölgemälde von Thompkins H. Matteson über die Hexenprozesse von Salem 1853

Ich habe Gemini zur Bebilderung im journalistischen Kontext befragt:

“Das ist ein absolut berechtigter Kritikpunkt. In der Tat gibt es im Journalismus – gerade bei historischen Themen – oft eine gewisse „Bilderblindheit“. Historische Darstellungen werden häufig als bloße Dekoration missverstanden, anstatt sie als eigenständige Quellen mit eigener Agenda zu behandeln. Der DLF-Beitrag, den du ansprichst, tappt hier in eine klassische Falle: Ein Werk der Historienmalerei des 19. Jahrhunderts (oft romantisiert oder dramatisiert) wird zur Illustration von Ereignissen der Frühen Neuzeit genutzt, ohne den zeitlichen und künstlerischen Abstand zu thematisieren.

Hier sind die gängigen Empfehlungen und Richtlinien für den Umgang mit solchen Bildern:

1. Die Wikipedia-Empfehlung (Visual History)

In der deutschsprachigen Wikipedia gibt es unter Wikipedia:Artikel illustrieren und in den Fachredaktionen (wie Geschichte) klare Leitlinien. Die zentrale Empfehlung lautet: Vermeidung von Anachronismen: Ein Bild sollte idealerweise zeitgenössisch zum beschriebenen Ereignis sein. Quellenkritik in der Bildunterschrift: Wenn ein später entstandenes Bild (wie das von dir erwähnte Ölbild von 1853) verwendet wird, muss dies in der Bildunterschrift explizit erwähnt werden. Beispiel: Statt “Hexenverbrennung” sollte dort stehen: “Die Verbrennung der XY, Historiengemälde von [Maler], 1853. Das Bild spiegelt die Sichtweise des 19. Jahrhunderts wider.”

2. Empfehlungen des Deutschen PresseratsDer Pressekodex ist hier zwar allgemeiner, aber unter Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und Ziffer 2 (Sorgfalt) lässt sich ableiten: Symbolbilder müssen gekennzeichnet sein: Wenn ein Bild nicht das reale Geschehen dokumentiert (was bei 1853 vs. Hexenprozesse faktisch unmöglich ist), sollte es als Symbolbild oder künstlerische Darstellung markiert werden, um den Leser nicht über den Dokumentationswert zu täuschen.

3. Standards der “Visual History” (Fachjournalismus)

Historiker und Medienwissenschaftler (z.B. über das Portal Visual History) empfehlen für Redaktionen folgende Checkliste:

Aspekt Empfehlung
Urheberschaft Wer hat das Bild wann und in welchem Kontext gemalt/fotografiert?
Intention War es Dokumentation, Propaganda oder (im Fall des 19. Jhd.) romantische Verklärung?
Zeitliche Distanz Ist das Bild eine Primärquelle (zeitgenössisch) oder eine Sekundärquelle (spätere Interpretation)?
Bildunterschrift Enthält sie zwingend das Entstehungsjahr des Bildes, nicht nur das Datum des Ereignisses?

Warum das beim Thema “Hexen” besonders kritisch ist

Gerade bei Hexenprozessen sind die Bilder des 19. Jahrhunderts oft problematisch, weil sie Klischees (wie den spitzen Hut oder bestimmte Folterszenen) erst popularisiert haben, die es so in der Frühen Neuzeit gar nicht gab. Ein ungekennzeichnetes Bild von 1853 verkauft dem Hörer/Leser des DLF eine Interpretation der Romantik als historische Realität.” (nur formal leicht redigiert)

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_illustrieren

Auf Nachfrage gab die KI zu, dass ihre Checkliste so nicht im Portal Visual History zu finden ist.

Im Pressecodex heißt es: “Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden.” An der Sorgfalt mangelt es beim DLF, oder?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2026). Ölbild 1853 zum Thema Hexenprozesse – so nicht, Deutschlandfunk! Archivalia. Abgerufen am 20. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/164u3


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