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Erster Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit

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Eine wichtige Quelle für die Anwendung des IFG nicht nur auf Bundesebene!

Einige Stichworte:

S. 55 Aus Anlass von Indizierungsentscheidungen der BPjM: Bei Akteneinsicht vor Ort sei das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht nicht betroffen

[ UrhG vs. IFG ?s=urhg+ifg ]

S. 14, 52 Auch von den Ländern erhobene Informationen in Bundesakten unterliegen dem IFG

S. 17, 40, 57 Vertraulichkeitsabreden können das IFG nicht aushebeln

S. 53 Auch Forschungsdaten sind amtliche Informationen.

S. 67 DFG und Wissenschaftsrat unterliegen nicht dem IFG.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. April 2008). Erster Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/byca


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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