Das Kammergericht hatte das mit guten Gründen noch anders gesehen:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. April 2026). Bei Falschmeldungen muss laut BGH auch im Internet Archive gelöscht werden. Archivalia. Abgerufen am 9. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/161to