Eric W. Steinhauer (bisher TU Ilmenau), der als stellv. Direktor an die UB Magdeburg wechselt (alles Gute!), zitiert eine Trierer Dissertation, die die Presse-Eigenschaft von Blogs verneint.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/04/22/blog-als-presse-4078696
Dem kann man nicht zustimmen. Mindestens die Fachblogs, die (wie Steinhauers “Bibliotheksrecht” und Archivalia) aufwendig recherchierte redaktionelle Originalbeiträge bringen, fallen für mich sehr wohl unter den Pressebegriff. Daher steht es für mich auch ausser Frage, dass Archivalia unter § 54 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag fällt
http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html
Daraus folgt, dass gemäß § 55 der § 9a anwendbar ist, der ein dem Presserecht nachgebildetes Auskunftsrecht gegenüber Behörden vorsieht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. April 2008). Blogs als Presse? Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/by9i