Diese Aussage, zitiert bei
http://skriptorium.blog.de/2008/04/22/juristisches-publizieren-und-juristische-4078757
gilt so nur für die deutsche Jurisprudenz.
In den USA sieht es anders aus. Dort betreiben Richter und Professoren angesehene Law-Blogs, nicht wenige Fachzeitschriften offerieren “Open Access” und Repositorien enthalten unzählige Fachartikel.
http://sciencecommons.org/projects/publishing/oalaw/oalawjournals
http://www.ssrn.com/lsn/index.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. April 2008). Juristen stellen ihre Texte nicht im Internet zur Verfügung. Archivalia. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/by9h