RA Moebius hatte auf seiner Internetseite Schriftstücke im Zusammenhang mit den Ansprüchen des Adelshauses Schaumburg-Lippe (wir erinnern uns an die “Vier Prinzen”) an der entsprechenden Domain wiedergegeben, die sich auch im Staatsarchiv Bückeburg befinden:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
Die in erster Instanz (vor dem – meines Erachtens unzuständigen – Amtsgericht) erfolgreiche Klage des Landes Niedersachsen auf Zahlung happiger Reproduktionsgebühren für gewerbliche Nutzung wurde in der Berufungsinstanz zu Recht abgewiesen, wenngleich das entsprechende Urteil für die Grundproblematik, ob unabhängig von einem Benutzungsverhältnis ein Gebührenanspruch bei der Reproduktion von Archivgut besteht, leider unergiebig ist. Die Entscheidungen liegen nunmehr ebenfalls online vor:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/moebius-niedersachsen-urteil.pdf
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/moebius-niedersachsen-urteil-berufung.pdf
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/moebius-niedersachsen-urteil-berufung-beschluss.pdf
Zur Sache darf ich bemerken, dass ich RA Moebius mit einer umfangreichen Stellungnahme unterstützt hatte. Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/2478252
http://archiv.twoday.net/stories/2478861
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2008). Land Niedersachsen wollte unliebsame Inhalte entfernt sehen. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/by8l