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Bremer Kunsthalle macht gemeinsame Sache mit Beutekunst-Verkäufer

Die FAZ stellt die Geschichte eines Bildes vor, einens Zwillings von Dürers Hasen, den der Maler Hans Hoffmann im Jahr 1582 seinem Vorbild nachempfunden hat. “Dabei ist Hans Hoffmann (um 1530 bis 1591/92), wie Dürer in Nürnberg geboren, keineswegs bloß ein Nachahmer, sondern ein Künstler hohen eigenen Rechts.”

“Mit anderen, in Ostdeutschland während des Zweiten Weltkriegs ausgelagerten Beständen geriet es in die Hände der Russen – und war weg. Es tauchte, zunächst unerkannt, erst vor wenigen Jahren wieder auf, als ein Russe es einem belgischen Geschäftsmann als Sicherheit anbot. Der Russe zahlte nie und verschwand, bis heute; der Belgier behielt die Zeichnung. Nicht wissend, was er da hatte, trug er sie schließlich zu Lempertz in Brüssel zur Begutachtung: Dort erkannte man die Rarität. Nun lagen die Dinge so: Die Bremer Kunsthalle wollte den Hasen zurück, als sie erfuhr, daß er noch existiert. In Belgien gilt jedoch das Prinzip des gutgläubigen Erwerbs; der belgische Geschäftsmann ist uneingeschränkter Eigentümer des Blattes, wie ein Kölner Gericht feststellte.

Jetzt war guter Rat teuer – und die Lösung des Problems klingt wahrlich salomonisch: Der Hase wird bei Lempertz versteigert; die Summe, die er einspielt, wird fifty-fifty geteilt zwischen dem Belgier und der Bremer Kunsthalle (der Hanstein charmanterweise die Einliefererkommission erlässt).”

Ich sehe das anders als die FAZ nicht als “Einigung mit Charme”, sondern als Bankrotterklärung in Sachen Beutekunst. Öffentliche Kunsthallen sollten auf ihr Eigentum pochen und es zurückzugewinnen suchen. Wer im Kunsthandel Anstand hat, handelt nicht mit Beutekunst, sondern gibt sie zurück. Und wer als Kunsthalle Anstand hat, versucht die Mittel für den Rückerwerb aufzubringen und beteiligt sich nicht an der Verscherbelung von Kulturgut, das traditionell in eine öffentliche Sammlung gehört (auch wenn Träger der Bremer Kunsthalle der private Kunstverein in Bremen ist) und nicht in den Kunsthandel.

Kritik an dem Geschäft liest man in der taz:

Gilbert Lupfer, der bei den Dresdner Kunstsammlungen für das Thema Raubkunst zuständig ist, formuliert es vorsichtig: “Damit wird eine neue Situation geschaffen.” Zwar sei die Kunsthalle ein privater Verein, dennoch “wäre ich sehr vorsichtig, diese Grenze einer öffentlichen Versteigerung zu überschreiten”. Der Anwalt und Kunsthistoriker Willi Korte wurde gegenüber der Süddeutschen Zeitung noch deutlicher. Die Versteigerung sei ein fatales Signal an Beutekunstbesitzer: “Verkauft ruhig, die Museen unterstützen euch sogar dabei.”

Nachtrag:

http://www.kunsthalle-bremen.de/Der-Kunstverein-in-Bremen/Gesetze-des-Kunstvereins

§ 10
Die Kunstsammlungen des Vereins nebst der Bibliothek sind im ganzen oder in einzelnen Abteilungen unveräußerlich. Eine Veräußerung doppelt vorhandener Exemplare (Doubletten) kann vom Vorstand allein, die Veräußerung anderer einzelner Stücke nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung verfügt werden.

Hier handelt es sich eindeutig um eine solche Veräußerung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. April 2008). Bremer Kunsthalle macht gemeinsame Sache mit Beutekunst-Verkäufer. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/by8c


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Bremer Kunsthalle macht gemeinsame Sache mit Beutekunst-Verkäufer“

  1. Der Hase schlägt Haken Die Bremer Kunsthalle konnte auf dem Rechtswege ihr Eigentum nicht nachweisen und hat es sträflich versäumt-nachdem sie erstaunlicherweise angeblich seit 1992 von dem Überleben des Hasen wußte-diesen in den internationalen Datenbanken als Verlust einzustellen(s.Leserbrief in der SZ ).Wenn aber jemand nachweislich gutgläubig Eigentum erworben hat,dann sind die Ausführungen von Herrn Graf und Korte sehr bedenklich.Denn auch diese würden ja eine erneute Enteignung darstellen.Herr Korte ist nun reichlich umstritten und hier sicherlich nicht hilfreich.
    Ich bin ein alter Sammler und erinnere mich noch an eine Versteigerung aus dem Depot des Bremer Kunstvereins sehr gut,weil ich davon ein reichlich unbedeutendes Bild erworben habe.Wahrlich nicht wert,in einem Museumsdepot aufbewahrt zu werden.Und unvergessen ist mir ein bedeutender Verkauf eines Impressionisten unter Günther Busch.
    Wir Deutschen sehen diese Fragen immer so ideologisch.Derv Kunstverein hat pragmatisch gehandelt nach 9 Jahren Verhandlungen.Der Presserklärung von Lempertz war zu entnehmen,daß dasHaus eine Versteigerung nur vornehmen wollte bei Zustimmung beider Seiten.Auf das Einliefererhonorar zu verzichten war nobel.
    Warum gibt es keine Kampagne,um den Hasen in seinen Stall zurückzuholen?
    Kurt Mertz

  2. Einen Fall gibt es doch, bei dessen Eintreten das unselige Handeln der Bremer doch charmant wäre: wenn sie den Hasen selbst ersteigern. Dann hätten sie nur pfiffg 50% Rabatt gegenüber einem normalen (moralisch aber ebenso verwerflichen) Rückkauf des Diebesguts ausgehandelt.

    Jeder Blödsinn wird in der EU harmonisiert, aber bei zentralen Themen wie dem Eigentum an Diebesgut bestehen die unterschiedlichsten Rechtsordnungen lustig nebeneinander. Wenn ein Land derartige Gesetze hat, muss man m. E. schlichtweg die Grenzen dorthin schließen, sonst sind der Hehlerei doch Tür und Tor geöffnet…

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