Das heise-Forum äußert (zu Recht) überwiegend Unverständnis über diese Entscheidung. Bewertungen einer Person durch Dritte stellen meines Erachtens keine Einzelangaben über persönliche Verhältnisse dar. Dass die Gerichte in Deutschland alle diesen bewertungsplattformen bisher Recht gegeben haben, ficht den Datenschützer nicht an. Hier soll durch überzogenen Datenschutz ein von der Meinungsfreiheit geschütztes Angebot zur Aufgabe gezwungen werden, denn natürlich ist eine Einzelbenachrichtigung der Bewerteten überhaupt nicht machbar.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. April 2008). Datenschützer verhängt Bußgeld gegen meinprof. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/by82