” ….Dass die „bleierne NS-Zeit“ bis heute nicht aufgeklärt ist und auch nicht erschöpfend damit aufgeklärt werden kann, sich auf immergleiche Opferbetrachtungen zurückziehen kann (Roma zählen nicht dazu – werden aber bis heute nach englischem Sprachgebrauch deportiert), macht wiederum ein Vorstoß des überzeugendsten Alt-68ers Lothar Gothe deutlich. Er verlangt, dass die Täter von vor und nach 1945 öffentlich gemacht werden. Dazu führt er einen langwierigen Schriftwechsel mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) über dessen braune Vergangenheit und „die Person des Dr. Udo Klausa.
Der war von 1954 bis 1975 Direktor des LVR und damit auch der oberste Herrscher über alle Heime und Psychiatrien. Klausa war vorher ein hochkarätiger nationalsozialistischer Schreibtischtäter, einer der „furchtbaren Juristen“ der Nazizeit“, schreibt Gothe „an die Fraktionen der Landschaftsversammlung des LVR, z. Hd. des Vorsitzenden Wilhelm“ anlässlich der Verleihung des „Rheinlandtalers“ 2007 an den ehemaligen Vorsitzenden des ROM e.V. Kurt Holl. Pikant, weil „gegenüber Zigeunern sowohl in der Nazizeit als auch danach bis in die 70er Jahre der Bundesrepublik“ schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Das Archiv des LVR ist aber bis heute zur historischen Auswertung nicht zugänglich. …..”
Quelle:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12434
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (21. Mai 2008). Archivrechtliche (?) Probleme der 68er. Archivalia. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/by36
Wozu gibt es das IFG NRW? Wenn das Archivgut des LVR kommunales Archivgut im Sinne des § 10 ArchivG NRW ist, gilt § 7 über den Rechtsanspruch auf Nutzung entsprechend. Wenn es sich um Registraturgut handelt, gilt das IFG NRW.
Näher liegt freilich die Annahme, dass es sich schlicht und einfach um eine Lüge handelt:
http://www.rama.lvr.de/archiv+des+lvr/
Der LVR verwahrt:
Nachlass Dr. h.c. Udo Klausa, Landesdirektor 1954-1975
Inhalt :
ca. 500 VE, nicht verzeichnet
Nicht verzeichnete Unterlagen werden üblicherweise (leider) nicht vorgelegt.