” …. Sie moderieren als Professor Bop Radiosendungen im WDR. Vieles von dem, was Sie dabei vorstellen ist aus Ihrem eigenen Archiv.
„Alles!“
Hat der WDR nicht selbst ein gutes Archiv?
„Ehrlich gesagt, kenne ich das gar nicht.“
Wie kommen Sie an diese raren Schätzchen?
„Ich sammle ja schon seit meinem 14. Lebensjahr intensiv Schallplatten und mache schon viele Jahre meine Sendungen für den Westdeutschen Rundfunk, montags auf WDR 4 um 20 Uhr und um 23 Uhr jeden zweiten Montag diese Professor Bop Sendung auf WDR 5. Das ist – glaube ich – auch so ein Sendungsbewusstsein gewesen, andere Menschen an meiner Musiklust teilhaben zu lassen. Die Platten kaufte man früher auf Flohmärkten. Dann ging es in Schallplattenantiquariate oder man tauscht mit anderen Sammlern. Es gibt viele verschiedene Quellen, aus denen ich mich bediene.“
Daraus entnehme ich, dass Sie schon so ein richtiger Sammler sind, der auch mal alle Hebel in Bewegung setzt, um eine bestimmte Platte zu bekommen?
„Ja. Soweit es meine Zeit erlaubt. Ich bin aber auch ein großes Freund von Zufallsfunden.“
Haben Sie sich dabei auf Schallplatten spezialisiert oder beziehen Sie die Wiederveröffentlichungen auf CDs mit ein?
„Zum Teil auch das, natürlich ja. Denn manches ist für den heutigen Radiogebrauch auf CD einfach besser aufbereitet. Aber es gibt auch sehr vieles das nicht wieder veröffentlicht wurde oder wird.“
Leider. Vieles von dem, was Sie in den Sendungen vorstellen, ist nicht mehr zu bekommen.
„Stimmt. Aber ich staune doch oft, was in den letzten 20 Jahren alles wiederveröffentlicht worden ist. Als ich in den 70ern begann mich dafür zu interessieren, waren Wiederveröffentlichungen sehr rar gesät.“
Das hat sicher auch mit den Rechten zu tun, die nach dem Tod eines Künstlers irgendwann der Allgemeinheit zufallen oder?
„Zurzeit ist der Status Quo so, dass Aufnahmen nach 50 Jahren rechtefrei werden. Aber die Wiederveröffentlichungen damals stammten durchaus von den Originalfirmen oder ihren Rechtsnachfolgern. Eine große Plattenfirma wie Universal oder die EMI hat die Archive vieler ehemals kleiner Label in Besitz. Die können natürlich Wiederveröffentlichungen ohne Ende machen. Vieler der alten Marken in Amerika haben meist auch Lizenznehmer gehabt oder haben sie heute noch. Es ist glaube ich eher eine Frage des guten oder nicht so guten Willens. Was Sie meinen ist, dass eine Aufnahme nach 50 Jahren Allgemeingut wird. Das bedeutet aber nicht, dass nicht weiterhin GEMA gezahlt wird für die Komponisten. Denn die GEMA-Ansprüche erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.“
Quelle:
http://www.musicianslife.de/2008/05/24/gotz-alsmann
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wolfthomas (25. Mai 2008). Kollege Götz Alsmann ? Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/by2j