Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/4832758
Das Musterbibliotheksgesetz des DBV vom 9. April 2008
http://www.bibliotheksverband.de/bibliotheksgesetz/start.html
fällt entscheidend hinter den stärker “juristischen” Thüringer CDU-Entwurf zurück.
Der DBV erkennt kein allgemeines Zugangsrecht zu den von der öffentlichen Hand betriebenen Bibliotheken an.
Der DBV geht fälschlich davon aus, dass nur wissenschaftliche Bibliotheken Altbestände verwahren. Die Verpflichtung zur Erhaltung muss auch für das wertvolle kommunale Bibliotheks-Kulturgut gelten!
Eine Datenschutzklausel fehlt, siehe zu ihr
http://archiv.twoday.net/stories/4834214 (Beitrag vom 2. April 2008)
Ansonsten wachsweiches kulturpolitisches Geschwafel, auf das man verzichten kann.