WHD schreibt mir: https://archivalia.hypotheses.org/216688 Lieber Herr Dr. Graf,
unter Hinweis auf diesen von mir veröffentlichten Beitrag auf Archivalia, übersende ich den beigefügten Beschluss [PDF] vom 19.02.2026 des EGMR in Straßburg. Wenn Sie das veröffentlichen, bitte ich Sie diese Zeilen hinzufügen:
„Offensichtlich wollte sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bzw. der zuständige Einzelrichter Alain Chablais, genauso wie der Bundesgerichtshof, an diesem „pikanten“ und aufsehenerregenden Fall im Grenzbereich von Religion/ Tradition einerseits sowie von Verfassungsrecht/Menschenrechte andererseits nicht „die Finger verbrennen“. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass zumindest die in Wittenberg in Gang gesetzten Initiativen zur besseren Erläuterung der „Judensau“ zur nachhaltigen Aufklärung und Sensibilisierung führen.“
(Prof. Dr. Christian Kirchberg)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Februar 2026). EGMR befasst sich nicht mit der Wittenberger Judensau. Archivalia. Abgerufen am 17. März 2026 von https://doi.org/10.58079/15rv0
Es gibt Fragen, für die sind Gerichte die falschen Foren.
Mag sein, aber Gerichte habe sich mit der Beschwerde (wenn auch letzthin abschlägig) befasst. (Zusammenfassender Bericht SPIEGEL online 26.02.2026: https://www.spiegel.de/panorama/wittenberger-judensau-europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-weist-beschwerde-ab-a-55022020-7d16-4abc-969f-07063e078593 )