Von den letztlich auf Ockham zurückgehenden philosophischen Rasiermessern in der Wikipedia kannte ich die wenigsten. Mein eigenes Rasiermesser betrifft den Umgang mit Internetadressen, die auf das kürzestmögliche funktionierende Maß zu stutzen sind. Außer Hanlons Razor („Schreibe niemals der Bösartigkeit zu, was durch Dummheit ausreichend erklärt werden kann“) kannte ich beispielsweise Hitchens Rasiermesser nicht.
Dieses geht auf eine schon im 19. Jahrhundert in lateinischer Fassung bekannte Argumentationsregel zurück. “Quod gratis asseritur, gratis negatur” könnte man frei so übersetzen: Was leichthin behauptet wird, darf leichthin verworfen werden. Mit frühen Belegen beschäftigte sich ein Blogeintrag von Damion Reinhardt 2015:
https://skepticink.com/backgroundprobability/2015/07/25/the-long-history-of-hitchens-razor/
Seine Funde in Google Books lassen sich durch die massive Verschlechterung der Suchmöglichkeiten nicht mehr nachvollziehen. Glücklicherweise zeigt der Ausschnitt, auf dem das Zitat nicht mehr zu erkennen ist, die Seitenzahl der Quelle von 1764 (GBS). Sie stammt nicht von Johann Georg Pritius 1704, sondern von dessen Bearbeiter Carl Gottlob Hofmann. Die Stelle ist schon in der Ausgabe 1737 zu finden (MDZ).
Es gibt aber noch Belege, die ins 17. Jahrhundert zurückreichen. In England erschien 1676 von Andrew Sall: True Catholic and Apostolic Faith. Im zweiten Teil wird die Disputationsregel “Quod gratis dicitur gratis negatur” übersetzt mit: “what is barely said without proof, is sufficiently refuted with a bare denial” (GBS). Die Sentenz gefiel dem Autor so gut, dass er sie schon im ersten Teil S. 45 verwendete.
HathiTrust lieferte Belege von 1614 in einer Schrift über Palermo (HathiTrust) und 1615 in einer politischen Abhandlung des aus der Gegend von Halberstadt gebürtigen Henning Arnisäus (HathiTrust). Gefunden mit “gratis afferitur” statt asseritur!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Februar 2026). Philosophische Rasiermesser. Archivalia. Abgerufen am 10. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/15qs0
