Dirk Ullmann: Ullmanns ArchivQuiz. 150 Fragen & Antworten rund um das Archivwesen. Mit einem Geleitwort von Dieter Hoffmann. Berlin: BibSpider 2008. 117 S.
136. Wann wurde der “Kodex ethischer Grundsätze für Archivare” des Internationalen Archivrates verabschiedet?
a) 1891
b) 1932
c) 1996
d) 2005
137. Was ist ein Depositum?
138. In welcher Sportart war der amtierende Vorsitzende der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V. , Harry Niemann, deutscher Vizemeister?
a) Automobilsport
b) Bobsport
c) Motorrad-Straßenrennsport
d) Straßenradsport
Wer solche kniffligen Fragen gern beantwortet oder rät, ist mit Ullmanns ArchivQuiz gut bedient. Ullmann (Jg. 1968, Archiv der Max-Planck-Gesellschaft) hat die Themen bunt gemischt. Lehrreicher als die Fragen sind allemal die Antworten. Gern bekenne ich, dass ich es trotz sehr großzügiger Eigenbewertung nicht geschafft habe, mehr als 100 der 150 Fragen auf Anhieb richtig zu beantworten. Viele habe ich auch nur richtig geraten.
Der Unterhaltungswert des Büchleins hält sich für Nicht-Archivare naturgemäß in engen Grenzen. Aber für Archivarinnen und Archivare ist die Auswahl ganz amüsant und man kann ab und an etwas lernen. Meine Lieblingsfrage:
103. Welches prominente SED-Mitglied wurde nicht in das staatliche Archivwesen der DDR “abgestellt”?
a) Robert Havemann
b) Rudolf Herrnstadt
c) Otto Meier
d) Karl Schirdewan
Grobe Fehler sind mir nicht aufgefallen. Lediglich bei Nr. 100 ist mir die Formulierung zu unpräzise:
Welche Urheberrechtsfrist gilt für eine als Kunstwerk eingestufte Fotografie?
a) 30 Jahre
b) 50 Jahre
c) 70 Jahre
d) 100 Jahre
Richtig ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, und die Antwort suggeriert, dass lediglich künstlerische Fotografien Lichtbildwerke seien. Seit 1995 dürften aber die allermeisten Fotografien als Lichtbildwerke und nicht als bloße Lichtbilder (Schutzfrist 50 Jahre nach Veröffentlichung bzw. Erstellung) zu betrachten sein.
Wieviel kostet wohl das besprochene Druckwerk?
a) 8 Euro
b) 12,50 Euro
c) 15 Euro
d) 18 Euro
Und abschließend noch eine Frage an den Autor.
Welcher Archivar müsste aufgrund seines langen Lebensalters in das “Guiness Buch der Rekorde” aufgenommen werden?
a) Hermann Mertz von Quirnheim
b) Johannes Papritz
c) Georg Wilhelm von Raumer
d) Heinrich Otto Meisner
(Auflösungen als Kommentar.)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Juni 2008). Trivial Pursuit für Archivare. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bxyq
Antworten .
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136 c)
137 “Mittels eines Depositum werden Unterlagen privater Herkunft einem Archiv als Leihgabe übergeben.”
138 c)
103 a)
Preis: mit 18 Euro (d) zu teuer!
Längstlebender Archivar laut Ullmann c):
“Sein [Karl Georg von Raumers] jüngster Sohn, Georg Wilhelm von Raumer (1800-1956) folgte ihm 1842 im Amt des Archivdirektors [des Geheimen Staatsarchivs] nach” (S. 108).
1956 :-)) s. http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Raumer,_Georg_Wilhelm_v.
In der URL fehlt ein Punkt http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Raumer,_Georg_Wilhelm_v.
Aber leider weigert sich twoday, den als solchen zu erkennen 🙁