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Nachfragen zum BSB-Gutachten in Sachen Eichstätt

Zu http://archiv.twoday.net/stories/4962435

Die Causa Eichstätt wurde ein weiteres mal auf dem Bibliothekartag in Mannheim im Themenkreis “Kulturelles Erbe” angesprochen, als Prof. Dr. Gunther Franz (Trier) über “Bibliotheken sind ein Kapital …”: Der kulturelle und materielle Wert historischer Sammlungen” referierte und – in der Diskussion nachdrücklich unterstützt von Rainer Feldmann (Forum Bestandserhaltung) – insistierte, dass “Dubletten” von Druckschriften mit ihren Provenienzen, Eintragungen und Einbänden wichtige Zeugnisse des kulturellen Erbes seien und nicht wie früher und leider vielfach immer noch üblich abgegeben werden sollten. Dabei sprach er konkret den Fall Eichstätt an, in dem jahrelange Dublettenverkäufe aus Altbestand nur dank der Aufmerksamkeit des Freiburger Historikers Klaus Graf
bekannt geworden seien, noch ehe der Fall durch die Berichterstattung über die containerweise Entsorgung bundesweit bekannt und zum Skandalon geworden sei.

Franz stellte auch die Frage in den Raum, wieviel die UB Eichstätt über Dublettenverkäufe aus der Kapuzinerbibliothek wohl tatsächlich eingenommen habe. Da erstaunte es schon, dass ausgerechnet Frau Dr. Claudia Fabian von der BSB in der Diskussion bekannte, dass der Verkauf von Dubletten durchaus eine Versuchung sei, bei der sie sich frage, ob man ihr nicht doch u.U. nachgeben solle. Es gelang ihr allerdings nicht, den Referenten zu einer Relativierung seiner Aussagen zu bewegen.

Leider drückt sich auch das Gutachten der BSB in Sachen Eichstätt (das in Sachen Dublettenverkäufen im Übrigen keinerlei Bedenken erkennen lässt, mit der Argumentation, es habe sich bei der Zentralbibliothek nicht um “historisch gewachsenen Altbestand gehandelt”) unter Berufung auf die mangelhafte Dokumentation der Abgaben und Aussonderungen durch die UB Eichstätt um die interessante Frage, wieviel Bände aus Kapuzinerbeständen eigentlich verkauft und wieviel dafür erlöst wurde.

Bedauernd wird mitgeteilt, lediglich für den Zeitraum Nov. 2002 – März 2004 könnten auf Grund der für diesen Zeitraum aufbewahrten Belege (handschriftliche Notizen auf Buchbegleitzettel und zugehörige Rechnungen) 540 verkaufte Dublettenbände bis Erscheinungsjahr 1800 nachgewiesen werden. Wir wollten es genauer wissen und fragten am 9. Juni nochmals bei der BSB nach:

1. Im Gutachten heißt es:
“Nach aktueller Einschätzung der UB Eichstätt-Ingolstadt ist nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand und unter Berücksichtigung der ausgeschiedenen Dubletten und der in Altötting entsorgten verschimmelten Bücher (s. u.), davon auszugehen, dass sich die tatsächliche Anzahl der Bände vor 1802 wohl etwa bei etwa 60.000-75.000 bewegen wird. Genauer Aussagen dazu sind erst nach Abschluss der Bearbeitung möglich.”

Nachfrage mit Bitte um Präzisierung:
Was meint die “tatsächliche Anzahl der Bände vor 1802” hier nun genau? Den geschätzten Zugang in Bänden ohne die ausgeschiedenen bzw. verkauften Dubletten und die bereits entsorgten verschimmelten Bücher, oder den geschätzten
ursprünglichen Bestand (incl. Dubletten und verschimmelter Bestände)?

Antwort der BSB vom 17. Juni 2008:
… hinsichtlich Ihrer Fragen zu dem Gutachten in vorbezeichneter Sache können wir zu Frage 1) präzisieren, dass es sich bei den genannten Zahlen von 60.000-75.000 Bänden vor 1802 um die aktuelle Einschätzung des ursprünglichen Bestands handelt.

2. In der Zeit von Januar 2000 – Nov 2002 wurden die Rechnungen für die Dublettenverkäufe laut Gutachten nicht aufbewahrt. Aus den Kontenbewegungen für das Drittmittelkonto “Kapuzinerbibliothek” sollte sich aber ergeben, wieviel in den Jahren 2000 – 2002 für Dublettenverkäufe aus Kapuzinerbeständen pro Jahr
eingenommen wurde.

Frage: Wie hoch waren diese Einnahmen aus Dublettenverkäufe in 2000, 2001 und 2002? Sind Zahlen für die Summe der abgegebenen Bände oder Kisten bekannt (ohne Differenzierung nach Erscheinungsjahr vor/nach 1800)?

3. Für den Zeitraum Nov 2002 – März 2004 konnten laut Gutachten auf Grund der für diesen Zeitraum aufbewahrten Belege (Buchbegleitzettel und zugehörige Rechnungen) 540 verkaufte Dublettenbände bis Erscheinungsjahr 1800 nachgewiesen werden.

Fragen:
Wie groß waren die Einnahmen aus dem Verkauf der Dubletten bis 1800? Wie groß war die Zahl der insgesamt verkauften Dublettenbände (vor und nach 1800) im gleichen Zeitraum? Wie hoch waren die Einnahmen daraus?

4. Die Rechnungen der verkauften Bücher enthielten laut Gutachten seit April 2004 lediglich den Hinweis “Kapuzinerbestand” und die Anzahl der verkauften Bände.

Fragen:
Wie hoch war die Anzahl der von April 2004 – Februar 2007 verkauften Bände? Wie hoch war der daraus erzielte Erlös? Gab es nach Februar 2007 noch weitere Dublettenverkäufe?

Antwort der BSB:
Hinsichtlich der Fragen 2 bis 4 dürfen wir Sie bitten, sich ggf. direkt an die Universität Eichstätt-Ingolstadt zu wenden.

Es versteht sich von selbst, dass unter diesen Umständen kaum einzuschätzen ist, wie plausibel und verläßlich eigentlich die Angaben hinsichtlich Umfangs und Zusammensetzung des vernichteten Bibliotheksguts sind.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BCK (19. Juni 2008). Nachfragen zum BSB-Gutachten in Sachen Eichstätt. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bxxx


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