Grosz-Zeichnung “Brillantenschieber” ist nationales Kulturgut, sagt das VG Berlin (nicht rechtskräftig), Kirchners “Mädchen auf violettem Sessel” nicht. Es folgte dabei einer “Kunstexpertin” (siehe taz).
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20150122.1555.400958.html
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Klaus Graf (25. Januar 2015). Urteil zu national wertvollem Kulturgut. Archivalia. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bgl9
Na zum Glück Da ein willkürlicher Eintrag auf dieser Liste immer eine entschädigungslose (!) Teilenteignung, nämlich erhebliche Wertminderung aufgrund von eingeschränktem Verfügungsrecht, darstellt, kann man den Galeristen beglückwünschen, dass er immerhin nur ein Bild dem Zugriff der Behörden preisgeben mußte. Ehrliche Variante: Der Staat muß die Kunstwerke, die er für so bedeutend hält, im Moment seiner Entscheidung zum internationalen Marktpreis selber ankaufen. Aber natürlich: Eine Teilenteignung per Verwaltungsakt kostet viel weniger, bringt aber Punkte beim deutschtümelnden Bildungsbürgertum.