In den USA hat der Uhrenhersteller Omega eine juristische Schlappe erlitten, der mit einem winzigen beim Copyright Office registrierten Logo Grauimporte verhindern wollte. Das sei ein Missbrauch des Urheberrechts.
Eventuell könnte man diese Argumentation verwenden, wenn Rechteinhaber gemeinfreie Werke mit einem urheberrechtlich geschützten Text- oder Bildwerks als Wasserzeichen schützen wollen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Januar 2015). Missbrauch des Urheberrechts. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgkw