http://www.jurpc.de/rechtspr/20070103.htm
“Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials.”
Via
http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-geschaeftsbrief.html
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Klaus Graf (25. Juli 2008). Zum Urheberrechtsschutz von Geschäftsbriefen. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bxol