” …. Für den Landeskonservator stellt „der ,aktionistische Vorgang’ der Verbringung der Aphrodite“ mithin „einen eindeutigen Verstoß“ gegen das Denkmalschutzgesetz dar. „Es darf davon ausge
gangen werden“, so Lipp an Dobusch, aber auch an die Rechtsabteilung des Bundesdenkmalamtes in Wien, „dass die Angelegenheit umgehend durch Rückführung der Statue saniert wird.“
Für Walter Schuster, Direktor des Stadtarchives, bleibt dagegen entscheidend, das es sich bei der Statue, anders als etwa bei den „Löwen“ am Hauptbahnhof, um ein Geschenk Hitlers handelt. Er plädiert gegenüber dem VOLKSBLATT für eine Diskussion darüber, was im Falle einer Wiederaufstellung der Aphrodite auf einer Begleittafel zu stehen hätte. ….”
Quelle:
http://www.volksblatt.at/index.php?id=39265&MP=61-157
zuletzt in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/5071485
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wolfthomas (26. Juli 2008). Denkmalschutz vs. Archiv bei Hitlers Aphrodite. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bxnz