Nein, sagt das AG München:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Juli 2008). Veröffentlichung von Abmahnschreiben zulässig? Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bxmv