http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/volltexte/2008/720
Hohoff, Ulrich: Öffentlich zugängliche Bibliotheken an Universität und Hochschule? Das Konzept der primären Nutzergruppe und seine Folgen für andere Benutzergruppen, 2008
Sind Universitäts- und Hochschulbibliotheken in Deutschland öffentlich zugänglich? Kürzlich wurde an der Universität Düsseldorf eine Jahresgebühr für außeruniversitäre Nutzer eingeführt. Nichtmitglieder haben einen anderen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen als Mitglieder der Hochschule. Sogar große Universalbibliotheken errichten Schranken. Können Universitäts- und Hochschulbibliotheken sich angesichts der Profilierung ihrer Hochschulen, finanzieller Engpässe und der Konzentration auf primäre Zielgruppen noch als öffentliche wissenschaftliche Bibliotheken verstehen? Das ist eine Grundsatzfrage. Die Leistungsfähigkeit und der Ruf der Bibliothek können auch davon abhängen, in welchem Maße Gruppen wie Oberschüler, alumni oder Berufstätige aus Stadt und Region Zugang zu den Dienstleistungen haben. Wir sollten den Nutzen eines breiten Informationszugangs an den Hochschulen deutlicher machen und uns weiterhin für diese Gruppen einsetzen.
Es ist zu befürchten, dass der Direktor der UB Augsburg vorerst ein einsamer Rufer in der Wüste bleiben wird. Hohoff stellt überzeugend dar, dass die Universitätsbibliotheken heute wesentlich weniger offen sind als vor 30 Jahren. Das zeigt sich vor allem an der Diskrimierung der externen Nutzer bei der Nutzung lizenzierter Medien. Universitätsbibliotheken machen keine Anstalten, die Zuhause-Nutzung für Externe zu unterstützen. Eine von mir eingereichte Petition beim Landtag von NRW, den zahlenden (!) externen Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf den Zugriff auf lizenzierte Datenbanken und die Möglichkeit der WLAN-Nutzung in der Bibliothek zu sichern, wurde kaltschnäuzig und ohne die Spur eines Verständnisses für das Anliegen abgeschmettert. (Die Benutzungsordnung sieht eine solche Ungleichbehandlung nicht vor!)
Hier gilt auch das sogenannte Steuerzahler-Argument von Open Access: Was alle bezahlen, sollte auch allen zugänglich sein. Der Zeitgeist geht freilich in die andere Richtung: Wer Elite sein will, legt auf Distinktionsgewinne Wert und duldet kein gemeines Volk auf Augenhöhe mit den Studierenden und Lehrenden. Und seit die Studenten in den meisten Bundesländern Studiengebühren berappen müssen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis diese ganz standesbewusst werden und nicht wollen, dass irgendwelche Schamrotzer die teuren mit Studiengebühren bezahlten Datenbanken mitnutzen. Wem das übertrieben scheint, sei an die schäbige Argumentation der Konstanzer Studentenvertretung erinnert, die Ende 2006 durchgesetzt hat, dass dort externe Nutzer 56
Euro ohne Ermäßigungsmöglichkeit zahlen mussen. Der AStA schrieb wörtlich in einem Weblog-Kommentar:
“Nach der aktuellen am 26.7.2006 vom Rektorat der Universität Konstanz beschlossenen Verwendung der Studiengebühren an der Universität Konstanz entfällt auf jeden Studierenden 28 Euro pro Semester für die Bibliothek, deren einzige Aufgabe es ist die Ausbildung der Studierenden zu gewährleisten. In einer Vorlage der Bibliothek zu Erhebung der Bibliothekennutzungsgebühren fand sich für externe Nutzer ein deutlich geringerer Betrag als für Studierende. Es ist bis heute nicht klar warum Personen die die Bibliothek nicht zu ihrem primären Zweck, nämlich dem des Studiums, nutzen, einen geringen Beitrag leisten sollen als Studierende.”
Sowohl bei Hohoff als auch in den weiteren Kommentaren ist nachzulesen, dass bereits die Prämisse dieser Argumentation nicht stimmt. Es ist eben nicht die einzige Aufgabe der Hochschulbibliotheken, für das Studium da zu sein. Sie sind als Teil des wissenschaftlichen Bibliothekswesens zuständig für die Versorgung der Allgemeinheit mit wissenschaftlicher Literatur.
“Holzklasse”
Update 19.3.2016
Ulrich Hohoff: Öffentlich zugängliche Bibliotheken an Universität und Hochschule? Das Konzept der primären Nutzergruppe und seine Folgen für andere Benutzergruppen. In: Wa(h)re Information. 29.
Österreichischer Bibliothekartag, Bregenz 19.-23.9.2006. Hrsg. Harald Weigel. Bearbeitet
von Jürgen Thaler und Gerhard Zechner. Graz-Feldkirch: Wolfgang Neugebauer Verlag 2007,
S. 196-204. – ISBN 978-3-85376-282-0. Online:
http://www.univie.ac.at/voeb/fileadmin/Dateien/Publikationen/Schriften_der_VOB/Volltexte/Band_2_Wahre_Information_Volltext.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. August 2008). Universitätsbibliotheken sollten für alle da sein. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bxlj
Einerseits haben Sie Recht Andererseits ist es natürlich etwas fragwürdig, als Argument für “weniger Offenheit als vor 30 Jahren” anzuführen, dass man Online-Medien nicht von zu Hause aus nutzen könne. Das konnte man schließlich vor 30 Jahren auch nicht.
Auch das Steuerzahler-Argument überzeugt mich nicht ohne weiteres. Der Staat unterhält Unis als Ausbildungsstätten. Die Ausbildung der Jugend ist im Interesse der Gesellschaft. Aber nicht jede Institution, die der Staat unterhält und die der Öffentlichkeit nutzt, ist auch für die Öffentlichkeit. Beispiel: Gefängnisse. Können Sie ja auch nicht hingehen und mit dem Argument, dass die von Steuergeldern bezahlt würden, sich einquartieren.
Aber Sie haben schon Recht. Wäre schön, wenn Unibibliotheken “externe” Benutzer so gut behandeln würden wie die internen Nutzer. Allerdings gibt es zwei weitere Hinweise:
1. Nicht notwendig dürfen die “internen” Nutzer Datenbanken von zu Hause aus nutzen. Die Nutzung z.B. über VPN (via Rechenzentrums-Account für Studierende und Lehrende) ist von einigen Anbietern in deren Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen. Da sind dann externe nicht schlechter gestellt.
2. Angehörige der Uni können als Teil der Behörde betrachtet werden, Studierende auch, externe Nutzer aber nicht. Von daher mag es Dienstleistungen geben, die einfach aus diesem Grund den externen Nutzern vorenthalten bleiben.
Die Gleichbehandlung unterschiedlicher Typen von Nutzern, die hätte Hohoff in sein “Code of Ethics”-Papier reinschreiben können. Das ist an dem Punkt etwas vage.
Der Kommentar verkennt, dass sich viele Unibibliotheken als wissenschaftliche Regionalbibliotheken, manchmal gar mit dem Namenszusatz “Landesbibliothek”, zwar immer gerne an den für diesen Zweck gezahlten Steuergeldern bedienen, aber die nichtuniversitären Nutzer dennoch abschrecken, ausgrenzen und abzocken.
Ernsthaftes Bemühen nicht zu erkennen Es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass die Direktoren der Unibibliotheken auch nur im entferntesten bemüht sind, die Lage der Holzklasse wenigstens schrittweise zu verbessern. Und bei den Nur-Landesbibliotheken ist Stuttgart, das seinen Nutzern z.B. die Saursche Bibliothek des 18. jahrhunderts für zuhause bietet, die Ausnahme (sieht man von der SB Berlin ab).
Der Kommentator, da an einer bayerischen Unibibliothek tätig, die zugleich Aufgaben einer regionalen Pflichtexemplarsbibliothek hat, weiß folgendes: es gibt, bei uns, keine Extra-Mittel vom Land für diese Aufgabe.
Es ist mir auch neu, dass wir uns irgendwo bedienen können: schön wär’s. Aber die Etats sind nicht von unseren Wünschen abhängig, sondern von dem, was wir zugeteilt kriegen, und das stagniert seit Jahren, während die Buchpreise (& Zeitschriften, & Datenbanken) seit Jahren steigen.
Also: Bitte belegen! Wo gibt es “für diesen Zweck gezahlte” Steuergelder?
Und welche Unibibliothek “schreckt” die nichtuniversitären Nutzer “ab”? Womit?
“Pflichtexemplarsbibliothek” sagt doch schon alles. Da wird massiv in das Eigentumsrecht der Verlage eingegriffen aus Gründen übergeordneter öffentlicher Belange. Doch diese werden dann nicht wirklich ernstgenommen, da die Bibliothek einen Auftrag als Landesbibliothek nicht offensiv vertritt. Für ein paar Studenten jedenfalls gibt es sicher keine Pflichtexemplarregelungen.
Wohl wahr Man könnte sogar noch weiter gehen und es unerhört finden, dass der Staat in das Eigentum der Verleger eingreift, der Allgemeinheit aber keinen kostenfreien Zugang zu den Pflichtexemplaren zusichert. Die Deutsche Bibliothek erhebt Benutzergebühren auch für Präsenznutzung.