http://www.urheberrecht.org/news/5354
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-urteil-12-b-21-13-berlin-flughafen-informationsfreiheit
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Januar 2015). Wieder schlägt ein unfähiges Gericht der Informationsfreiheit ins Gesicht. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bgkf
Wiedermal hat der Hobbyjurist KG nichts verstanden. Für den Aufsichtsrat der Flughafen #GmbH gilt kein Informationsfreiheitsgesetz, sondern Gesellschaftsrecht. Genau wie bei Daimler, IBM & Co, sind Aufsichtsratsprotokolle vertraulich…
Aber Hauptsache wieder mal so richtig auf die unfähigen alten Herrn einschlagen können – KG live!
Einfach mal Fresse halten “Dies gelte auch für die beklagte Behörde, die die Beteiligung des Bundes als Gesellschafter verwalte.” Die Informationen sind bei einer Behörde vorhanden und unterliegen daher prinzipiell dem IFG.
Schön, dass der Umgangston wieder einmal zeigt, wie der getroffene Hund bellt. Unterlagen einer Behörde! Nur die Flughafen GmbH ist keine Behörde!!
GMBH – noch Fragen?
Nochmals: Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat Einfach mal lesen. Nicht eine GmbH wurde verklagt, sondern eine Behörde, die die Bundesbeteiligung an der GmbH verwaltet. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich in der Lage das zu verstehen. Alle anderen außer Ihnen dürften das auch kapieren und würden auch mit einem Blick in Punkt aa des erstinstanzlichen Urteils nicht überfordert werden:
https://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/02_k_0041_13___131113___urteil___anonymisiert.pdf?start&ts=1397658064&file=02_k_0041_13___131113___urteil___anonymisiert.pdf
Im Gegensatz zu mir sind Sie im Glauben es zu verstehen… Die Behörde verwaltet die Unterlagen einer GmbH. Es sind und bleiben Unterlagen einer GmbH unterliegen damit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer GmbH.
Als Hobbyjurist, sollten Sie das wissen – aber offensichtlich zählt Fäkalsprache eher zu Ihren Stärken.
Es sollte selbstverständlich sein… …dass eine Behörde, die Aufgaben in eine Gesellschaft auslagert, die entsprechenden Daten besitzt. Diese sollten, ja müssten somit unbedingt dem IFG unterliegen.
Es kommt nicht auf den Besitz oder das Eigentum an, sondern die Art der Unterlagen, sprich welchen Gesetzen diese unterliegen! Ansonsten könnten jegliche personenbezogenen Daten in böswilliger Absicht nur an die richtige Stelle gebracht werden, damit sie veröffentlichbar werden. Das IFG hebelt weder den Datenschutz noch öffentlich- oder privatrechtliche Vertraulichkeitsvorschriften für Dokumente aus, ansonsten wäre es auch schlicht nichtig.
Vgl. §§ 2,3 sowie 5 ff. IFG Berlin