http://www.nw.ch/dl.php/de/48b39aa4c0c62/08-26_archivierungsgesetz.pdf
Es wurde verabschiedet, ist aber selbstverständlich noch nicht unter
http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-h.htm
abrufbar, geschweige denn auf der Seite des Staatsarchivs:
http://www.nw.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=116
Da kann man sich die vollmundige Pressemitteilung eigentlich auch sparen.
Nidwalden ist etwas größer als der zweitkleinste deutsche Landkreis. Von daher ist es sicher kein Verlust, wenn niemand den Wortlaut dieser unwichtigen Norm kennt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. August 2008). Archivgesetz von Nidwalden (Schweizer Kleinst-Kanton). Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bxhe
verabschiedet? “Der Regierungsrat hat das erste kantonale Archivierungsgesetz zuhanden des Landrates verabschiedet.” Vielleicht findet man es noch nicht in der Gesetzessammlung, weil es eben noch nicht in Kraft gesetzt, sondern erst von der Exekutive verabschiedet wurde?
Entwurf, Vernehmlassung etc. hier: http://www.nw.ch/de/politik/regierungsratmain/exekutivgeschaefte/welcome.php?action=showinfo&info_id=3367