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Schaumburg-Lippe: Hofkammer verlangt Hochfürstliche Durchlaucht im Anschreiben

KHSchneider lehnt es ab, unsere Beiträge zu Schaumburg-Lippe zu kommentieren:

http://digireg.twoday.net/stories/5167535


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. September 2008). Schaumburg-Lippe: Hofkammer verlangt Hochfürstliche Durchlaucht im Anschreiben. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bxgp


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

11 Gedanken zu „Schaumburg-Lippe: Hofkammer verlangt Hochfürstliche Durchlaucht im Anschreiben“

  1. Kommerzieller Hintergrund ? steht Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zur Verfassung ?

    http://www.promonarchie.de/bf5.htm

    wohl ja. Warum lässt er sich dann zitieren in promonarchistischen Kreisen ? Ganz einfach. Aus wirtschaftlichem Kalkül.

    Interessant ist, dass man dann unter der Marke “Fürst Schaumburg” einen halben Liter Olivenöl für 12,50 euro verkaufen kann.

    http://www.landpartie-shop.de/shop/index.php

    Was ist das wohl für ein Öl ?

    Wer ist Fürst Schaumburg ? Der letzte regierende Fürst hiess Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe. Er kann es nicht sein. Einen Fürsten Schaumburg hat es nie gegeben. Ein Phantasiename oder eine Täuschung ? Täuschung wenn ein unechter Fürst mit einem täuschend ähnlich klingenden Fürstennamen wirbt ?

    Vierprinzen

    1. Darf Ernst-August Alexander Christian Viktor Hubert Prinz zu Schaumburg-Lippe sich wirklich als Fürst bezeichnen? Dieses spricht nicht für ein Fürstentum ! ?

      Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen und außerdem dem Rheinbund beigetreten war, erhöhte er sich selbst zum Fürsten. 1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Georg Wilhelm, der zunächst noch innenpolitische Reformen unterstützt hatte (Einführung einer modernen Grundsteuer 1812, Landstände mit einer Vertretung der Bauern 1815), musste im Wiener Kongress feststellen, dass das Land keine Gebietserweiterung erwarten konnte und mit einer Mediatisierung zu rechnen sei. Deshalb wurden in den folgenden Jahren mehrere große Güter in Südosteuropa aufgekauft, um eine dauerhafte Absicherung der Familie zu gewährleisten.

      Quelle :

      http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumburg-Lippe

      Dieser Satz ist ausschlaggebend :

      Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen und außerdem dem Rheinbund beigetreten war, erhöhte er sich selbst zum Fürsten !!

      1. Ein Graf ist nicht nobilitierungsbefugt, ab der hören Macht,” Landesfürst” besteht die Befugnis !
      2. Scheint es sich hier um “selbstnobilitierung” zu handeln, und das in einem hören Stand ” Fürst “, dieses entspricht nicht den Nobilitierungsregelungen und wird normal in dieser Form nicht anerkannt!

      3. Muß eine Registrierung einer hören Macht vorliegen “Landesfürst oder höher”,

      liegt diese vor?
      Nach dieser Regelung besteht nach meiner Ansicht

      ” kein Fürstentum zu Schaumburg-Lippe”!

  2. Ausführungen im Spiegel http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/90/40/dokument.html?titel=Aristokratischer+Feinsinn&id=13220409&top=SPIEGEL&suchbegriff=aristokratischer++feinsinn&quellen=&vl=0&qcrubrik=artikel

    Der Spass hört aber dann auf, wenn Pseudonyme und Etikettenschwindel zur Erlangung öffentlicher Geldmittel, abhandengekommener Kunst oder Erbenstellungen eingesetzt werden.

    In folgenden Verfahren klagen nicht Oberhäupter und Fürsten, sondern Erbengemeinschaften:

    VG Meiningen 5 K 8001/01 (Sachsen Meiningen)
    VG Dresden 5 K 3229/99 (Sachsen Coburg)
    VG Dresden 12 K 3985/99 (Sachsen)
    VG Magdeburg 5 A 2/08 (Bismarck)

    Vor dem VG Geifswald klagte Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe mit dem “Titel” Fürst. Inzwischen wurde das Rubrum auf Prinz korrigiert (zunächst 5.Kammer VG Greifswald 5 A 1175/07,jetzt 2 Kammer 2 A 1175/07).

    Vierprinzen

  3. Etikettenschwindel: “Die Hofkammer das bin ich” = „L’Etat c’est moi“ “Die Hofkammer” (die es seit 1918 juristisch nicht gibt) “das bin ich”. Aus meiner Sicht ist dies die Vollendung einer von Wolrad und seinen Verbündeten eingefädelten rechtswidrigen Wegnahme Adolfs Eigentum. Josias von Waldecks Schwägerin Ingeborg Alix Herzögin von Oldenburg formulierte in ihrem Tagebuch so: “Namhafte Anwälte wurden aufgeboten, um ihm (Adolf) das Verfügungsrecht über den riesigen Besitz und vor allem das Hausvermögen zu entziehen…” siehe Seite 278 in

    http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

    Hofkammer als Pseudonym oder alter ego zur Verschleierung der Rechtslage, zur rechtswidrigen Veräusserung von Kunst an Bormann oder ans “Führermuseum” in Linz. “Hofkammer” verkaufte rechtswidrig das Palais Schaumburg in Bonn an Wehrmacht im Jahr 1939. “Hofkammer” stets als Deckmantel. Fürstliches Haus wird zur rechtswidrigen rückwirkenden Grundbuchumschreibung von ca. 10.000 Hektar Forstbesitz in Österreich im Jahre 1936 instrumentalisiert. Das Konstrukt Fürstliches Haus, vertreten von der fürstlichen Hofkammer wurde missbraucht zur rechtswidrigen Aneignung riesigen Privatbesitzes des letzten regierenden Fürsten Adolf. Dies ermöglichte der Nationalsozialismus und aus diesem einzigen Grund kollaborierten die ehemals regierenden Häuser mit den Nazis. Die Weimarer Republik wies sie in die Schranken, deshalb musste die “marxistische Regierung” weg.

    Der Hinweis auf den Marxismus hat seinen Ursprung in einem Brief vom 24.3.1937 von Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe an den Landespräsidenten Dreier in dem es heisst:

    “…für mich als Chef des Hauses wäre es eine Verletzung meiner Pflichten, wenn ich nicht alles täte, um meinem Hause die Eigentumsrechte wieder zu verschaffen, die ihm von der seinerzeitigen marxistisch beeinflussten Regierung unter Ausserachtlassung der Rechtslage und unter dem Druck einer gefälschten öffentlichen Meinung zu Unrecht genommen sind.”

    Tut heute “der Chef des Hauses” nicht alles um sich Eigentumsrechte zu verschaffen ? Lässt man ihn gewähren ?

    und jetzt die Frage: Wer war die Hofkammer ?

    Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.

    Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.

    Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:

    (1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
    (2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
    (3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
    (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
    (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

    Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.

    Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
    “Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”

    http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html

    Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.

    Gab und gibt es seit 1918 keine Hofkammer stellen sich die Fragen, ob es einen Hof gibt, ob es einen Fürsten gibt, ob es ein Haus gibt ob es ein Hausvermögen gibt.

    “Hoheitlicher” Rechtsschein zur Täuschung der verblendeten Allgemeinheit auch im Rechtsverkehr. Das hat hat heute einen Namen. Juristen kennen die Antwort, schweigen und schauen weg (jene wissen dass sie gemeint sind). Für wie dumm wird das deutsche Volk (einschliesslich Historiker und Juristen) gehalten ? Solange Historiker und Juristen dieser Forschungslinie gemeinsam nicht nachgehen, werden sich selbsternannte Fürsten und sogenannte “Eliten” in Sicherheit wiegen. Sie fühlen sich so sicher, dass sie es wagen, öffentlich zu erklären: “die Hofkammer das bin ich”. Und die Archive bleiben mit staatlichem Segen verschlossen.

    So betitelte das Niedersächsische OVG gesetzeswidrig Wolrad als Fürst Wolrad

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_86.pdf

    ?p=29922

    Das Staatsarchiv in Bückeburg war derart erbost über die Veröffentlichung obigen Dokuments, das die Fürstenfrage klar beantwortet, dass es Klage gegen RA Moebius einreichte. Das Land Niedersachsen unterlag. Da die Vertuschung der wahren Rechtslage öffentlich nicht angesprochen werden durfte, verkappte das Land Niedersachsen die Klage als Klage auf Nuztungsentgelt.

    Die Fürstenhuldigung des Landes Niedersachsen findet sich auch in einem Urteil des OLG Celle (Auskunftsklage gegen das “Oberhaupt der Schaumburg Lippes”). Das OLG Celle erklärte im Tatbestand, dass sich die Klage auf Auskunft gegen den Chef und Oberhaupt des Fürstlichen Hauses richte (obwohl dies nie erklärt wurde).

    Weitere Beispiele:

    Das Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht) verwies an die “Hofkammer” wenn es um die Übergabe letztwilliger Verfügungen an das Nachlassgericht ging.

    Das Staatsarchiv in Bückeburg verwies an die “Hofkammer”, wenn es um die Zustimmung zur Einsichtnahme in letztwillige Verfügungen und andere Unterlagen geht.

    In Magdeburg wird abhanden gekommene Kunst in die lost art database eingestellt.

    Wen es interessiert unter

    http://www.lostart.de

    in der Suchmaske “Bückeburg” eingeben.

    Aber dort wird als Melder nicht Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe genannt, sondern die “fürstliche” Schlossverwaltung.

    Die BVVG Niederlassung Schwerin spricht im Rahmen der Privatisierung von 840 Hektar Land (Gut Boldebuck) vom Fürsten.

    Somit wird klar, dass nicht nur das Land Niedersachsen an monarchistischen grundgesetzwidrigen Strukturen festhält, selbst im Rechtsverkehr.

    Ist jemand bereit das Lügengeflecht, 90 Jahre danach, zu entwirren ?

    ?p=27566

    Vierprinzen

  4. Fürstliche Hofkammer als Pseudonym Klarheit schafft ausnahmsweise dieses Zitat aus einem Interview mit Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe im Mindener Tageblatt vom 7.11.2008: ” Aber im Großen und Ganzen ist die Fürstliche Hofkammer nichts anderes als eine Personengesellschaft. Verkürzt gesagt, die Hofkammer, das bin ich.”

    update 19.10.2010:

    http://www.westfalen-blatt.de/start.php?id=42955&artikel=reg

    “Der Bußgeldbescheid wurde fehlerhaft der Bückeburger Schloßverwaltung statt dem nebenan residierendem Prinz Alexander zugestellt, das Radarfoto sei zu undeutlich und der Fahrer nicht zu erkennen”.

    Genau das war und ist die Taktik: Je nachdem ist man bürgerlich oder Monarch. Es geht sogar so weit, dass sich die Hofkammer als “Behörde” im internet finden lässt:

    http://www.schaumburg.city-map.de/01110000/fuerstliche-hofkammer-fuerstliche-schlossverwaltung-schloss-bueckeburg

    Wäre “die Hofkammer” eine Behörde, so hiesse es, dass von ihr öffentliche Gewalt ausgeht. “Das traditionell üblichste Kriterium zur Identifizierung der öffentlichen Gewalt ist das der Fähigkeit zur einseitigen Durchsetzung ihres Willens”.

    Bin gespannt ob der “Fürst” in Sachen Zustellung seinen Willen gegen das AG Bielefeld durchsetzen wird.

    Vierprinzen

    1. Zitat “Ich bin etwas unsicher in der Anrede. Wie wichtig ist Ihnen der Adelstitel?
      Es kommt drauf an. Ich nehme es niemanden übel, wenn er auf die Nennung des Namensbestandteils, denn man früher als Titel bezeichnete, ganz verzichtet.

      Das wäre Durchlaucht?
      Nein. Das wäre das Prädikat. Der Titel wäre Fürst. Das kann jeder machen wie er will. Im Prinzip ist es mir herzlich egal. Es gibt allerdings gewisse Abstufungen der Höflichkeit und ich sage Ihnen ganz freimütig, dass ich mich lieber mit höflichen als mit unhöflichen Menschen umgebe. Was ich nicht so gerne habe, ist, wenn jemand Herr von Schaumburg-Lippe zu mir sagt, weil ich so überhaupt nicht heiße. Aber ich bin auch da unempfindlich. Mehr gibt’s dazu eigentlich nicht zu sagen.”

  5. KHSchneider hat es nicht abgelehnt, sondern wollte nicht noch mehr kommentieren, außerdem war der Hinweis auf die Weigerung eine der genannten Personen als H**F**D** anzusprechen, doch wohl auch ein Kommentar.

  6. Zur Anrede Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.

    Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung besagte
    (1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
    (2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
    (3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
    (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
    (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

    Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.

    Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
    “Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
    Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit. Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die “Verwalter der Hofkammer” selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_85.pdf

    Dass sich Alexander überhaupt nicht ans Gesetz hält ergibt sich aus seinem Schreiben an die BVVG

    http://politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

    Weder ist er oder heisst er Fürst, noch gibt es eine Fürstliche Hofkammer, noch war sein Grossvater Fürst noch war er Alleinberechtigter.

    Prägnant auch hier:

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_86.pdf

    Vierprinzen

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