” ….. Aus Sicht der Gesetzgeber haben Abfindungen eine wichtige Funktion: Sie sollen die durch die Kündigung entstehenden Einkommensverluste abfangen – und die können erheblich sein. “Ich habe schon Fälle erlebt, in denen Mitarbeiter ohne Studienabschluss oder Ausbildung mehr als zehn Jahre bei Fernsehsendern im Archiv gejobbt haben. Dort haben sie ein Gehalt von mehr als 4000 Euro brutto bezogen”, sagt Fischer. “Bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation ist es beinahe ausgeschlossen, dass sie eine vergleichbare Stelle zu ähnlichen Konditionen finden.” …..”
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2438551/Und-Tschuess.html
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wolfthomas (14. September 2008). Archivar kann jeder ? Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bxee