Kein Open Access für deutsche Geodaten

Das vom Bundeskabinett beschlossene Geodatenzugangsgesetz (ebenfalls bmu.de), die deutsche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der EU, gewährt keinen Open Access zu öffentlichen Geodaten des Bundes.

Zwar sollen alle Suchdienste und die meisten Darstellungsdienste kostenlos zugänglich sein, die Darstellung soll aber primär der Entscheidungsfinder potentieller Nutzer dienen. Die Möglichkeit, die Darstellungsdienste ausdrucken zu dürfen, unterfällt ausdrücklich nicht der kostenlosen Nutzung. Es wird also das bestehende Verwertungsmonopol abgesegnet, das jegliche kommerzielle Nutzung umfasst, also auch die wissenschaftliche Nutzung im kommerziellen Kontext.

Zu den datenschutzrechtlichen Fragen äußert sich das “Ampel-Gutachten”

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3017
Langfassung

Es ist bezeichnend, dass das “Ampel-Gutachten” zu den datenschutzrechtlichen Fragen eingangs von einer Win-Win-Situation spricht, die das Interesse an wirtschaftlicher Verwertung der Wirtschaft und das Vermarktungsinteresse des Staates verbindet. Völlig übersehen wird, dass freie öffentliche Geodaten nicht nur für die Wirtschaft von Interesse sind, sondern auch für
*Bürgerinnen und Bürger
*Bürgerinitiativen
*Open-Content-Projekte wie die Wikipedia, die nachnutzbares freies Wissen schaffen wollen
*die wissenschaftliche Forschung.

Die Interessen dieser Nutzergruppen werden in der Diskussion um das Geodatenzugangsgesetz völlig übergangen.

Zum Thema:
?s=geodaten

Zu den Argumenten für “Open Access” für Geodaten:
http://publicgeodata.org/Arguments

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/5322445


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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