Die Namen von Menschen, denen der Doktor- oder Professorentitel entzogen wird, werden in Deutschland nicht veröffentlicht. Das Persönlichkeitsrecht wiegt, von wenigen prominenten Fällen abgesehen, schwerer als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Debora Weber-Wulff von VroniPlag fordert, die Namen zu veröffentlichen, so wie das in den USA etwa üblich ist. Volker Bähr von der Charité stimmt der Plagiatsjägerin zu:
“Ich tendiere zu mehr Öffentlichkeit. Ich denke, dass jemand, der fälscht, dass das auch klar gestellt werden sollte – auch aus dem Grund, dass jeder, der eine Doktorarbeit verfasst, eben wissen sollte, wenn er schummelt, dass er auf die Nase fallen kann.”
Nein, das Persönlichkeitsrecht wiegt aus meiner Sicht nicht schwerer. Wir lesen dazu eine jüngst ergangene BGH-Entscheidung zu einem Promi-Frisör.
http://www.internet-law.de/2015/02/promi-frisoer-wollte-seinen-namen-nicht-in-der-bild-lesen.html
“Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, unwahre dagegen nicht ”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Februar 2015). VroniPlag jagt Dr. med. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bgjc