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Kündigung von Brainpool-Archivar aufgehoben

“Das Arbeitsgericht Köln hat zwei Kündigungen für unwirksam erklärt, die mit dem TV-Rückzug von Stefan Raab zusammenhängen. Die Produktionsfirma Brainpool hatte nach der Ankündigung von Raabs Abschied 80 Mitarbeiter zum Jahresende entlassen.

Das Gericht entschied am Freitag jedoch, dass davon mindestens zwei Kündigungen unwirksam sind. In neun anderen Fällen forderte das Gericht von Brainpool genauere Informationen und will dann entscheiden. 38 weitere Fälle werden in den nächsten Monaten verhandelt.
Bei den beiden Beschäftigten, deren Kündigung das Gericht sofort aufhob, geht es um einen Archivar und einen Lohnbuchhalter. Das Gericht konnte nicht erkennen, warum ihre Arbeit durch den Wegfall der Raab-Produktionen nicht mehr gebraucht werden sollte. Denn Brainpool besteht auch nach dem Abschied des Entertainers weiter.”

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/stefan-raab-gericht-hebt-brainpool-kuendigungen-auf-a-1063884.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. November 2015). Kündigung von Brainpool-Archivar aufgehoben. Archivalia. Abgerufen am 23. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bev1


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