https://archive.ph/Y6tKc#selection-1173.0-1173.465 (Danke an JZ)
“Bei einer Überprüfung „wurden einzelne Unregelmäßigkeiten festgestellt, die jedoch nicht den Tatbestand eines gravierenden wissenschaftlichen Fehlverhaltens erfüllen und keine Aberkennung der Promotion rechtfertigen“.”
Update zu https://archivalia.hypotheses.org/231045
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. Oktober 2025). Plagiatsvorwürfe gegen Präsidentin der privaten Cologne Business School vom Tisch. Archivalia. Abgerufen am 7. August 2026 von https://doi.org/10.58079/14za8