Einer von vielen Filmen, die online einsehbar sind unter
http://www.filmarchives-online.eu/help-1/films-available-online
Wenn es unter Copyright Information Deutsches Filminstitut – DIF e.V. heisst, so ist das das übliche Copyfraud. Zum einen dürfte es sich bei den 33 Sekunden sicher nicht um ein Lichtbildwerk handeln und zum anderen wäre die Schutzfrist erloschen, da der alleinige Filmurheber, der Kronberger Apotheker und Erfinder Julius Neubronner (1852-1932), länger als 70 Jahre tot ist. Durch die Digitalisierung alter Filme entsteht kein neues Urheberrecht.
Allenfalls die Editio princeps gilt es zu bedenken.
Update:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezwww&id=154
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Oktober 2008). Bei Onkel Willi Lindheimer in Schwalbach. Archivalia. Abgerufen am 15. April 2026 von https://doi.org/10.58079/bx42