Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

http://www.heise.de/newsticker/Verordnung-zur-Pflichtablieferung-von-Netzpublikationen-tritt-in-Kraft–/meldung/117817

Auch Archive müssen ihre Netzpublikationen der Deutschen Bibliothek abliefern, die somit als Webarchiv der Archive fungiert …

Siehe auch
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/22/neue-pflichtablieferungsverordnung-4915478

Des weiteren
http://wikipedistik.de/2008/10/23/heute-schon-die-wikipedia-zur-bibliothek-gebracht

More Senf
http://jakoblog.de/2008/10/23/verordnung-zur-pflichtablieferung-von-netzpublikationen-in-kraft

Und …
http://www.telemedicus.info/article/1018-Ablieferung-von-Netzpublikationen-Stillhalten-und-nichts-machen.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen“

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