Google ist in seinem Rechtsstreit mit Verlegern und Autorenvertretern zu einer Einigung gekommen.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/google-and-publishers-settle.html
http://www.dancohen.org/2008/10/28/first-impressions-of-the-google-books-settlement
http://ponderingarchivist.wordpress.com/2008/10/28/google-books-lawsuit-settled
KOMMENTAR
Google Booksearch kann weiterbetrieben werden. Das ist die gute Nachricht.
Dass in öffentlichen und akademischen Bibliotheken an einem bestimmten Computer ein kostenloser Zugriff auf die Volltexte möglich sein soll, zeigt genau die gleiche US-zentrische Arroganz von Google wie das Wegsperren der deutschen Nutzer für Bücher 1865-1922. Für mich ist das ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, denn freies Wissen wird weltweit benötigt und in Malawi womöglich dringender als in den reichen USA.
Das Übereinkommen ist ein schwerer Rückschlag für alle nichtkommerziellen Projekte, die sich bemühen, vergriffene Bücher kostenfrei im Internet bereitzustellen. Vergriffene Bücher stehen als Volltext bei Google nur im Rahmen kostenpflichtiger Abos zur Verfügung.
Ein Book Rights Registry zu führen sollte Aufgabe einer unabhängigen Institution sein, siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5254117
Verwaiste Bücher, die in Googles Register eingefangen werden, stehen für nicht-kommerzielle Nutzungen kaum mehr zur Verfügung.
NACHTRAG:
Siehe auch:
http://www.boersenblatt.net/286758
Wenn ich das richtig verstehe, gibts künftig keine Schnipsel mit dem Suchkontext mehr – nur die 20 %-Vorschau, was ein klarer Nachteil für die wissenschaftliche Forschung ist.
Google kann Bücher verkaufen, an denen es keine Rechte hat (z.B. weil diese bei Autoren und nicht bei Verlagen liegen). Freie Projekte haben aber nicht die Möglichkeit, Bücher zugänglich zu machen, an denen sie keine Rechte haben.
Der Kapitalismus und die Kommerzialisierung triumphiert!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Oktober 2008). Zur Einigung über die Google Buchsuche mit den US-Verlegern. Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bx2a