Zum Salemer Archiv schrieb ich
http://archiv.twoday.net/stories/2890191
“Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.
Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das “Verzeichnis national wertvoller Archive” (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe ?p=28898#comments ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo.”
Anfang 2008 wurde bekannt:
“Das Haus Baden hat im Jahr 2000 in Bezug auf Archivbestände im Schloss Salem, die unstrittig Eigentum des Hauses Baden sind, Verkaufsabsichten bekundet. Eine Entscheidung über einen etwaigen Erwerb dieser Bestände wurde noch nicht getroffen.”
Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf
2004 las man in den VjhZG, S. 123, da der Nachlass des Prinzen Max von Baden in Salem “bisher nur eingeschränkt zugänglich” sei, stehe man bei der wissenschaftlichen Erforschung des Politikers erst am Anfang:
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2004_1.pdf
Baden-Günstling Prof. Dr. K. Krimm gefiel es gar nicht, dass die Autoren Golo Mann Hagiographie vorwarfen (Das Haus Baden am Bodensee, in: Adel im Wandel, Bd. 1, 2006, S. 485)
Wenn Schloss Salem nun weitgehend an das Land geht, sollte es sich von selbst verstehen, dass die auf die Bauten bezüglichen umfangreichen, in die Zeit der Reichsabtei zurückreichenden Salemer Archivalien ebenfalls abgeliefert werden.
Nachtrag:
Aus dem Landesarchiv BW war zu erfahren, dass das Landesarchiv bei der Frage, was vom Haus Baden gekauft wird, noch gar nicht offiziell involviert ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. November 2008). Markgräflich Badisches Archiv Salem. Archivalia. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bwzm