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NRW-Datenschutzbeauftragter zwingt Stadtarchiv Minden, Datenbank zu Mindener Juden vom Netz zu nehmen

Das Mindener Tageblatt vom 6. Februar 2015 berichtet, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Stadtarchiv Minden gezwungen hat, seine Datenbank Mindener Juden vom Netz zu nehmen. Das Unverständnis in der Stadt ist groß. Von einem Bärendienst für die Erinnerungskultur spricht ein Kommentar in dem Lokalblatt.

Das Rechtsamt habe auf Beschwerde des Sohns einer in der Datenbank aufgeführten Person diesen Namen zwar entfernt, aber die Datenbank für einwandfrei befunden. Der eingeschaltete Landesbeauftragte sah das anders und ließ sie vom Netz nehmen.

Kommentar: Die Personalunion des Datenschutzbeauftragten mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten ist von Übel, da man so den Bock zum Gärtner macht. Die Datenschutzbeauftragten sind generell nicht in der Lage und willens, im digitalen Zeitalter anzukommen. Archivrechtlich ist aus meiner Sicht alles in Ordnung, Wissenschaft und Bildungsarbeit sind auf solche seriöse Quellen angewiesen. Die Position des LDI ist ein Skandal, den man nicht hinnehmen sollte.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Februar 2015). NRW-Datenschutzbeauftragter zwingt Stadtarchiv Minden, Datenbank zu Mindener Juden vom Netz zu nehmen. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bgib


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

9 Gedanken zu „NRW-Datenschutzbeauftragter zwingt Stadtarchiv Minden, Datenbank zu Mindener Juden vom Netz zu nehmen“

  1. Abschalten der Datenbank erschwert die Familienforschung: Aus dem Leserbrief einer Nachfahrin: ” …. Ich kann nur hoffen, dass die Zuständigen im Rathaus und in der Landesregierung erkennen, wie wichtig es ist, die Seiten „Mindener Juden“ wieder online zu stellen. Dies wäre eine willkommene Unterstützung derjenigen unter uns, die über den Globus verstreut sind und gerne eine Verbindung mit der Heimat ihrer Vorfahren unterhalten wollen.”
    Link:
    http://www.mt.de/lokales/leserbriefe/20402151_Seite-brachte-mich-Minden-und-seinen-Buergern-naeher.html

  2. Das erinnert ein wenig an die Entfernung der jüdischen Zeitungen vor so 2 Jahren aus dem Netz. Auch da waren es “rechtliche Bedenken” oder wie man es nennen will, wobei ich nicht weiß ob es da eine Beschwerde wie hier gab. Man kann natürlich den Kopf schütteln über dieses übervorsichtige Verhalten, in Anbetracht der hier vorliegenden Beschwerde muss man aber auch zumindest ein wenig Verständnis für das Handeln zeigen. Wie man es macht, man macht es falsch und sich damit angreifbar.

  3. “Die Personalunion des Datenschutzbeauftragten mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten ist von Übel, da man so den Bock zum Gärtner macht. Die Datenschutzbeauftragten sind generell nicht in der Lage und willens, im digitalen Zeitalter anzukommen.” –
    Mein Kommentar dazu:
    So würde ich das nicht sagen, aber daß die beiden Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung vs. Wissenschaftsfreiheit) im Gegensatz stehen, müßte jeder erkennen und daß daher immer eine Abwägung der beiden Rechtsgüter notwendig ist und nicht nur der Blick auf den “Datenschutz”. Hier wäre also die Wissenschaftsfreiheit einzufordern.

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