Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Erben des Nazi-Diplomats Bismarck scheiterten vor Gericht

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt-heute/5903690.html

Die Erben Otto von Bismarcks II. haben keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied am Montag, dass sie für das bei der Bodenreform enteignete Rittergut Schönhausen im Landkreis Stendal keine Entschädigung erhalten.

Allerdings ging es in dem Verfahren nicht nur um Geld, sondern vor allem um das Ansehen des Verstorbenen. Die Richter wiesen eine Klage mit der Begründung ab, dass Otto von Bismarck II. als Stellvertreter des Botschafters an der Deutschen Botschaft in Rom vom Jahr 1940 an den Nationalsozialismus erheblich unterstützt habe. Dies stehe einer Gewährung von Ausgleichsleistungen entgegen. (Aktenzeichen: 5 A 2/08 MD)

S.a.
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/vg-md/2008/004_2008_2523098c6f5a8cba94a7fbe715f65e9c.htm
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/vg_md/Textdateien/Die_5.doc


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2008). Erben des Nazi-Diplomats Bismarck scheiterten vor Gericht. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bwyw


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Erben des Nazi-Diplomats Bismarck scheiterten vor Gericht“

  1. Erbengemeinschaft Interessant, dass hier eine Erbengemeinschaft klagte, keine Hauschefs und Oberhäupter. Das Bürgerliche Gesetzbuch strahlt in manche “Adelsfamilie” hinein. Es geht also auch anders. Nur nicht in Niedersachsen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.