http://www.fotostoria.de/?p=1276
Google stellt jetzt das Bildarchiv der LIFE mit Millionen historischer Aufnahmen ins Netz: LIFE photo archive hosted by Google.
Die Quelle wird mit “source:life” eingeschränkt, also z.B. http://images.google.com/images?q=Marie+Curie+source:life
Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?
Gemäß Staatsvertrag steht US-Urhebern in Deutschland die Inländerbehandlung zu. Die Fotos, die man wohl alle als Lichtbildwerke anzusehen hat, sind also NICHT urheberrechtlich geschützt, wenn
* der Fotograf 70 Jahre tot ist oder
* die Vorschriften über anonyme Werke anzuwenden sind.
In Betracht kommt eventuell auch die “Editio princeps” (§ 71 UrhG).
Ein Copyrightvermerk, der ein in D gemeinfreies Bild betrifft, kann nach dem UWG abgemahnt werden.
In den anderen europäischen Ländern gilt der Schutzfristenvergleich, soweit keine eigenen Staatsverträge mit den USA bestehen. Ist ein Bild in den USA gemeinfrei, dann auch in diesen Ländern.
Bilder, die vor 1923 publiziert wurden, sind gemeinfrei (Public Domain) in den USA. Die Kennzeichnung eines Bilds mit unzutreffendem Copyright-Vermerk verstößt gegen US-Urheberrecht. Allerdings dürfte dieser Fall eher selten sein, denn das Life Magazine wurde erst 1936 gegründet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Life_(Magazin)
Im Google Blog heisst es: “Only a very small percentage of these images have ever been published. The rest have been sitting in dusty archives”.
Allerdings tauchen auch ältere Bilder in Googles LIFE-Fotoarchiv auf.
Für die anderen Bilder gilt:
http://www.copyright.cornell.edu/public_domain
Tafel von 1870, gemeinfrei!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. November 2008). LIFE Fotoarchiv bei Google Image Search. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bww1
NICHT Die Fotos, die man wohl alle als Lichtbildwerke anzusehen hat, sind also urheberrechtlich geschützt, wenn
* der Fotograf 70 Jahre tot ist oder
* die Vorschriften über anonyme Werke anzuwenden sind.
eben dazu: sie sind NICHT urheberrechtlich geschützt.
danke geändert