Ohne Not, nur um irgendwelchen datenschutzrechtlichen Bedenken zuvorzukommen:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. August 2025). Abzocke-Angebot ARCHION vereinheitlicht Sperrfristen. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/14hxv
Ein bisschen mehr inhaltliche Auseinandersetzung darf’s schon sein. Dass der Entscheidung von ARCHION nicht “irgendwelche datenschutzrechtliche Bedenken” zugrunde liegen, sondern sehr berechtigte rechtliche Überlegungen, hat Thomas Henne in einem LinkedIn-Beitrag herausgestellt (https://www.linkedin.com/posts/thomas-henne_archion-datenschutz-digitalisierung-activity-7366449307765415936-OiWJ). Und der ist nun wirklich unverdächtig, Kirchenarchive aus Gefälligkeit in Schutz zu nehmen.