Die von mir anlässlich der Besprechung des Buchs von Lehment über das Fotografieren von Kunstgegenständen
http://archiv.twoday.net/stories/5333018
kürzlich problematisierte Thematik hat durch eine Gerichtsentscheidung besondere Brisanz gewonnen.
http://www.pr-inside.com/de/fuer-kommerzielle-fotos-von-sanssouci-darf-r930308.htm
Potsdam (AP) Für das kommerzielle Fotografieren des berühmten Potsdamer Schlosses Sanssouci sowie der anderen historischen Herrenhäuser und Gärten der Region dürfen weiter Gebühren kassiert werden. Das Landgericht Potsdam gab am Freitag einer Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen zwei Bildagenturen und einen Fotografen statt. Die Trägerin der Kulturstätten wollte unterbinden, dass an ihr vorbei Fotos ihres Eigentums zum Kauf angeboten werden. Die Stiftung hatte
die Agenturen auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Dessen Höhe müsse aber gesondert festgelegt werden, sagte der Vorsitzende der 1. Zivilkammer des Landgerichts, Wolfgang Christ. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Entscheidung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Christ betonte, es gehe nicht um die Einschränkung der Pressefreiheit. Das Geschäft der betroffenen Agenturen seien Bilder für Bücher, Kalender, Broschüren oder Plakate. Die Richter räumten der Schlösserstiftung als Eigentümer der preußischen Schlösser und Gärten in Brandenburg und Berlin das Recht auf Schutz ein. «Der Eigentümer kann mit seiner Sache nach seinem Belieben verfahren und auch Bedingungen stellen», sagte Christ. Die Stiftung hatte kommerzielle Fotos ohne Erlaubnis untersagt. Genehmigungen werden aber in der Regel gegen die Zahlung von Gebühren ausgestellt, wie ein Stiftungssprecher sagte. Private Fotos wie Erinnerungsbilder von Touristen sind weiter ohne Einschränkungen möglich. […] Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. Das Gericht räume dem Grundrecht auf Eigentum «einen nicht nachvollziehbaren Vorrang vor dem Grundrecht der Pressefreiheit ein. Die journalistische Tätigkeit der Fotografen und der Agentur wird unzulässig und völlig unsachgemäß eingegrenzt», kritisierte die Gewerkschaft. Ver.di kündigte an, die Kläger auch in den nächsten Instanzen zu unterstützen. «Es sieht so aus, als benötigen wir eine höchstrichterliche Entscheidung, um die Verhältnisse wieder gerade zu rücken», erklärte Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di.
Die Urteilsschelte ist voll und ganz zu unterschreiben. Ohne die Urteilsgründe zu kennen, ist festzuhalten: Der Fehlgriff des BGH in der Entscheidung Schloss Tegel ist massiv kritisiert (zuletzt von Lehment aaO). Sacheigentum und Immaterialgüterrecht sind zwei Paar Stiefel, hob der BGH in seiner jüngeren Entscheidung “Friesenhaus” hervor.
Auch aus der Sicht des öffentlichen Rechts, dem die Schlösserstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts unterliegt, sehe ich erhebliche Probleme bei der Begründung des Eingriffs in die Handlungs- und Pressefreiheit des Fotografen. Eine Rechtsgrundlage in der Stiftungssatzung sehe ich nicht:
http://www.spsg.de/index_222_de.html
Gemäß Stiftungssatzung sind die Parks kostenfrei zugänglich, daher ist bei urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. moderner Kunst) die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gegeben: Es handelt sich um öffentliche Parks. “Auch Privatwege gelten als öffentlich, wenn sie nur jedermann frei zugänglich sind” (Dreier in Dreier/Schulze, UrhR, ²2006, § 59 Rz 3). Selbst eine nächtliche Schließung (z.B. eines Friedhofs) ändert daran nichts.
Für Dreier, der selbst eine andere Position vertritt, legt die Formulierung in BGH “Friesenhaus”, dass die gewerbliche Verwertbarkeit “nicht als selbständiges Ausschließlichkeitsrecht dem Eigentum zuzuordnen” sei, den Schluss nahe, dass “das Eigentum ganz generell der gewerblichen Verwertung der Ansichten durch Dritte nicht entgegensteht” (ebd. Rz 14).
BGH Friesenhaus:
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Friesenhaus
Wenn also die Parkwege in Potsdam öffentlich sind, kann die Entscheidung keinen Bestand haben, da die gewerbliche Verwertung von Fotos jedenfalls in dem von § 59 UrhG freigegebenen Rahmen vom BGH ausdrücklich zugelassen wurde.
Die Hintergründe beleuchtet gut ein Artikel in der Märkischen Allgemeinen.
VERLAGE: Bilder haben neuerdings einen doppelten Preis
Warum die Potsdamer Schlösserlandschaft immer weniger in repräsentativen Büchern vorkommt
POTSDAM – „Potsdam ist auf der Hassliste die Nummer eins“, sagt Christian Sprang, der Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Frankfurt am Main. Und er meint die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, weil sie Rechnungen herausschickt, sobald ein Buchverlag eine Aufnahme von Schloss Sanssouci oder einer anderen königlichen Immobilie veröffentlicht. Und nun führt sie auch noch einen Prozess, der das als Recht zementieren soll. Heute wird dazu ein erstes Urteil gesprochen (siehe MAZ vom 17.10.).
Ein großer süddeutscher Reiseführer-Verlag, der auf keinen Fall genannt werden möchte, staunte im letzten Jahr nicht schlecht, als er für ein Potsdam-Kapitel in einem Berlin-Büchlein aufgefordert wurde, pro Bild 50 Euro an die Stiftung zu überweisen. „Wir waren sehr überrascht, hatten wir doch bereits 50 Euro für die Nutzungsrechte an eine Fotoagentur gezahlt. Nun sollten wir nachträglich noch Eigentumsrechte erwerben.“ Sie machte sich schlau und erfuhr, dass die derzeitige Rechtslage das hergibt.
„So eindeutig ist die Rechtslage bisher nicht“, meint indes Christian Sprang. „Wir bewegen uns bisher in einer Grauzone, denn die Schlösser und Gärten sind ja mehr als 70 Jahre nach dem Tod ihrer Erbauer nicht mehr urheberrechtlich geschützt.“ Bisher empfahl er den Verlagen, sich mit der Stiftung zu vergleichen, um kostspielige Prozesse zu vermeiden. „Doch nun werden wir sehen, wie weit das Hausrecht einer öffentlichen Einrichtung greift.“
Der Hamburger Verlag Ellert & Richter, bekannt für seine Bildreisebücher, musste 2004 für seinen Band „Schönes Potsdam“ mehrere Tausend Euro an die Stiftung in Potsdam überweisen. Verleger Gerhard Richter hatte außerdem seinen Fotografen zu entlohnen. Der wiederum musste seine Verwertungsrechte an die Stiftung abtreten. „Das war die Bedingung.“ Richter wollte damals schon mit dem Börsenverein zusammen einen Musterprozess anstrengen, scheute sich dann aber wegen mangelnder Unterstützung. „Wegen dieser Entwicklung werde ich unsere Bildbandreihen deutlich zurückfahren und mich anderen verlegerischen Herausforderungen widmen“, sagt er.
„Wir müssen die Bücher trotz hoher Produktionskosten sehr knapp kalkulieren und verfügen nur über ein äußerst knappes Budget“, sagt die Redakteurin des großen süddeutschen Verlags. Für den hart umkämpften Reiseführer-Markt werde das mit Sicherheit Konsequenzen haben. Und Gabriele Forst, Herausgeberin bei Marco Polo, hätte gern ein, zwei Bilder mehr in ihrem Potsdam-Führer von den Schlössern gezeigt. „Das ist ärgerlich, denn eigentlich fördern wir mit unseren Publikationen ja den Tourismus.“
Welchen Verlag man auf das Thema auch anspricht, überall grassiert die Angst. Viele möchten auf keinen Fall namentlich erwähnt werden, da Zahlungsaufforderungen oder eine Verschlechterung des Verhandlungsklimas befürchtet werden. Oft geht diese Bitte mit Verwünschungen oder Verdächtigungen einher. Einer meint: „Die Stiftungsmitarbeiter wollen doch nur ihre eigenen Publikationen monopolisieren und auf diesem Wege die Konkurrenz ausschalten.“ Den Verlagen sei es schon bisher kaum möglich, im Sortiment der stiftungseigenen Shops aufgenommen zu werden.
„Wenn sich die Rechtsposition der Stiftung durchsetzt“, sagt Jörg Neubert vom Chemnitzer Kalender-Verlag Phillis, „dann wird künftig auch jede Dorfkirche verlangen können, dass für die Abbildung eines Altars eine Bildgebühr bezahlt werden muss“. Gerade habe er einen entsprechenden Brief von einem Pfarrer erhalten. Seine Jahreskalender mit dem Titel „Glanzlichter Berlin-Brandenburg“ kommen nun schon seit drei Jahren ohne Königsschlösser und -gärten aus. Stattdessen zeigen sie das Brandenburger Stadttor in Potsdam, das neue Hans-Otto-Theater oder märkische Landschaften. „Die Berliner Olympiastadion GmbH bedankt sich bei mir für die gute Werbung, wenn ich mich für eine Stadion-Aufnahme entscheide.“ Und er verweist auf die gute Zusammenarbeit mit der sächsischen oder der bayerischen Schlösserstiftung, die noch nie von ihm Geld wollten.
Die Auswirkungen der Regelung sind heute bereits mit Händen zu greifen. In dem gerade im Hinstorff-Verlag erschienene repräsentativen Bildband Brandenburg sind lediglich vier Luftaufnahmen von Potsdamer Schlössern enthalten. Die Fotografen können die Gebühr nämlich umgehen, wenn sie ihre Fotos nicht vom Gelände der Stiftung aus anfertigen. Nach dieser Rechtsauffassung darf das Berliner Schloss Charlottenburg von der Straße aus gezeigt werden. Dabei wird um halbe Meter gefeilscht.
Hinstorff-Verlegerin Eva Maria Buchholz möchte den Bildband „Potsdam“ mit Fotos von Ulf Böttcher von 2001 eigentlich noch einmal auflegen. Doch nun würde die Stiftung dafür 8000 bis 9000 Euro verlangen. Christian Sprang vom Börsenverein hält solche Summen für maßlos. Einige Verlage würden sich mit dem Rückgriff auf Fotos aus DDR-Zeiten helfen, weiß er. „Damals gab es so ein Regime noch nicht .“ (Von Karim Saab)
Luftbild der Anlage von Schloss Sanssouci (aus Wikipedia). Foto: Wolfgang Pehlemann Wiesbaden Germany. Lizenz: “Lizenz cc-by-sa V. 3.0 unter Nennung meines Namens direkt unter Bild”.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. November 2008). Potsdamer Skandalurteil zugunsten des Schlösserstiftung-Kommerzes. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bwvh
Pro Panoramafreiheit .. hat den Fall aufgegriffen
http://www.pro-panoramafreiheit.de/
Doppelt kassiert Wäre es nicht so ernst, könnte man beinahe an eine Art des besonderen Humors glauben. Richter und Schlösserstiftung sollten darüber nachdenken von was Sie eigentlich existieren. Sie werden von Steuergeldern gestützt, Steuern die auch mit der Arbeit von Agenturen und Fotografen bezahlt werden. Der Steuerzahler trägt so dazu bei das Kulturerbe zu erhalten. Es schon sehr bedenklich, wenn auf diese Art doppelt kassiert werden kann und Richter dies begünstigen. Wenn der BGH hier der gleichen Auffassung sein sollte, werden bald keine Fotos mehr von öffendlichen Bauwerken geschossen werden ohne dafür Gebühren zu zahlen. Was wird dann wohl der Funkturm oder die Siegessäule kosten?
Unsinniges http://ahnenforschung-ellguth.de/html/body_unsinniges.html
Es lebe der Größenwahn… …denn der scheint bei der Schlösserstiftung keine Grenzen zu kennen.
Nach der Potsdamer Bevölkerung, dort mit Überlegungen von Eintrittsgebühren in einen seit Friedrich II. offenen Schlosspark, dem Verbot eines seit jeher bestehenden Rechts auf den im Park vorhandenen Wegen das Fahrrad zu benutzen und Jagd mit Parkwächtern und Hunden auf potenzielle Sünder werden jetzt noch Fotographen abkassiert. Es wird Zeit, dass der Stiftung das Handwerk gelegt wird.