Empfehlung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive 1/4
beim Deutschen Städtetag
Eckpunkte für Verträge über die Digitalisierung durch Dritte
Beschluss: 15./16. September 2008
Zitat:
“Aus juristischer Sicht ist es denkbar, dass bei einer Digitalisierung von Archivgut ein
übertragbares, einfaches Nutzungsrecht (sog. Lichtbildrecht nach § 72
Urheberrechtsgesetz, UrhG) entsteht, möglicherweise sogar ein Urheberrecht (nicht
übertragbar, aber Einräumung von Nutzungsrechten nach § 31).”
Denkbar ist es auch, dass die Götter Astronauten waren …
Zur Sache
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