Eckpunkte für Verträge über die Digitalisierung durch Dritte

Empfehlung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive 1/4
beim Deutschen Städtetag
Eckpunkte für Verträge über die Digitalisierung durch Dritte
Beschluss: 15./16. September 2008

http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Eckpunkte_Vertraege_Digitalisierung_durch_Dritte.pdf

Zitat:

“Aus juristischer Sicht ist es denkbar, dass bei einer Digitalisierung von Archivgut ein
übertragbares, einfaches Nutzungsrecht (sog. Lichtbildrecht nach § 72
Urheberrechtsgesetz, UrhG) entsteht, möglicherweise sogar ein Urheberrecht (nicht
übertragbar, aber Einräumung von Nutzungsrechten nach § 31).”

Denkbar ist es auch, dass die Götter Astronauten waren …

Zur Sache
?s=reproduktionsf


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search