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Inkunabeln der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek

Die Inkunabeln der Bibliothek der Stiftung Staatliches Görres-Gymnasium Koblenz. Bearbeitet von Christina Meckelnborg unter Mitarbeit von Evelyn Hanisch. Wiesbaden: Otto Harrasssowitz 2022. 582 S. 149 Euro. ISBN978-3-447-11897-2. Inhaltsverzeichnis

Der reiche Bibliotheksbestand der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek wurde nach Übergang an das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz/Rheinische Landesbibliothek Koblenz als Depositum (2021) 2023/24 in einer Ausstellung im Mittelrhein-Museum gewürdigt. Den Begleitband habe ich hier besprochen.

Bemerkenswert ist der große Inkunabelbestand der Stiftungsbibliothek. Der solide Katalog erschließt 540 Buchinkunabeln und 29 Inkunabeleinblattdrucke in 425 Bänden (S. 13f.). Er ist hervorgegangen aus Forschungen, die zunächst den von der Bearbeiterin, ausgebildete wissenschaftliche Bibliothekarin und ehemalige Professorin für Klassische Philologie in Osnabrück, seit 1988 bearbeiteten Katalog der nicht-archivischen Handschriften im Landeshauptarchiv Koblenz begleiteten (der Band erschien 1998: ManuMed). Diese Handschriften stammen vor allem aus dem Görres-Gymnasium.

Die Einleitung geht ausführlich auf die Bibliotheksgeschichte ein. Grundstock des Bestands bildeten die Bücher des Augustinerchorherrenstifts Niederwerth (S. 16f.). Ignoriert wird mein Beitrag zu ihnen: Zur Bibliothek des Windesheimer Chorherrenstifts Niederwerth bei Koblenz. In: Archivalia vom 13. Juli 2013. Zu dieser Büchersammlung zählte auch der S. 15f. vorgestellte Probedruck der 42-zeiligen Gutenbergbibel, der 1990 entdeckt wurde. Wohl ab 1582 befanden sich die Bücher im 1580 gegründeten Koblenzer Jesuitenkolleg. Nach der Ordensauflösung kam die Bibliothek der Jesuiten an das Kurfürstliche Kollegium ad S. Joannem Baptistam (1773–1794). Besonders detaillierte Ausführungen gelten der Zeit der französischen Herrschaft 1794–1815 (S. 26-45). Damals (1806) kam eine Adelsbibliothek, die Bücher der Linie Metternich-Winneburg und Beilstein aus dem Metternicher Hof in Koblenz, in den Besitz der École secondaire (S. 43f.). Sie wurde nur teilweise zurückgegeben.

In preußischer Zeit wurden ab 1819 große Teile der Gymnasialbibliothek der Universitätsbibliothek Bonn übergeben (das “Bönnische Tauschgeschäft” S. 49-52). Diese Institution besitzt bekanntlich keinen gedruckten Inkunabelkatalog, was die Studien zu den in Koblenz zusammengeflossenen Provenienzen erschwert. Erwähnenswert ist die Betreuung der Bibliothek durch Ernst Dronke (1797–1849) ab 1820. Ein Inkunabelkatalog von ihm erschien 1837 auch gedruckt: Beiträge zur Bibliographie und Litteraturgeschichte oder Merkwürdigkeiten der Gymnasial- und der städtischen Bibliothek zu Koblenz (Digitalisat MDZ). Der handschriftliche Katalog von 1834 ist allerdings aufgrund von Nachträgen vollständiger. Welche Inkunabeln aus den Katalogen Dronkes heute fehlen, erfährt man leider nirgends.

Den Hauptteil des Bandes (S. 93-463) nimmt die Beschreibung der Titel und der exemplarspezifischen Besonderheiten (Provenienzen, Einband, Buchschmuck usw.) ein. Register und Konkordanzen beschließen den Band. Aus meiner Sicht sind gedruckte Inkunabelkataloge heute nicht mehr zeitgemäß. Die umfangreichen Konkordanzen wären bei einer Online-Ausgabe entbehrlich. Dass ein solcher Katalog heute immer noch nicht im Open Access zur Verfügung steht, ist ein Skandal. Ich darf auf meine Besprechungen der Inkunabelkataloge von Stuttgart und Tübingen verweisen.

“Eine Besonderheit dieses Katalogs, wodurch er sich besonders hervorhebt und von anderen unterscheidet, ist […] die sorgfältig dargelegte Beweisführung zu einzelnen Punkten der Beschreibung wie Druckerzuweisung, Datierung usw.”, hob Wolfgang Schmitz in seiner IFB-Rezension hervor und gab dafür einige Beispiele. Die Frage ist, ob solche Informationen nicht besser in die Datenbank des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke (GW) gehören. Schlägt man dort die Konkordanz “Meckelnborg-Hanisch” nach, stellt man entsetzt fest, dass diese Referenz bei gerade einmal 18 Inkunabeln eingetragen ist. Die von Schmitz genannten Beispiele wurden offenbar nicht eingearbeitet. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Status der Inkunabelforschung. An sich müsste es Aufgabe des GW sein, die Bibliographien komplett zu erfassen und dafür zu sorgen, dass die dort vorhandenen Angaben etwa zur Datierung mit Fundstellen in der GW-Datenbank nachgewiesen sind. Um sicher zu sein, dass man in den unzähligen gedruckten Inkunabelkatalogen keinen entsprechenden Hinweis übersehen hat, müsste man eigentlich in Berlin vor Ort sein und den Bestand der Staatsbibliothek umfassend prüfen – im digitalen Zeitalter eine absurde Vorstellung. Alles für eine Ausgabe einschlägige Wissen müsste genau an einer Stelle elektronisch abrufbar sein, nämlich in der GW-Datenbank.

Die Recherchen zu den Vorbesitzern sind im Hauptteil und nicht im Register untergebracht. Sie sind in der Regel zufriedenstellend recherchiert. Zum Heidelberger Professor Johannes Odenwalt (Nr. 252) würde man sich allerdings heute nicht mit einem Verweis auf Toepke begnügen. Stattdessen wäre zu zitieren: RAG; Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1386-1651 (2002), S. 320f. INKA weist weitere Inkunabeln aus seinem Besitz in Heidelberg und Stuttgart nach.

Rabanus Krämer, der 1492 eine Bibel (Nr. 115) in Rom erwarb, war kein “Frater des Augustiner-Chorherrenstifts in Sindelfingen”. Er bezeichnet sich als Augustinereremit. Dieser Orden besaß keine Niederlassung in Sindelfingen. Sindelfingen ist sein Herkunftort. Da die Inkunabel wenig später (1503) im Besitz des Augustinereremitenkonvents Heidelberg war, gehörte er wohl diesem an.

Für Inkunabelkataloge ist zu fordern, dass alle exemplarspezifischen Besonderheiten komplett durch Register oder Listen erschlossen sind, damit man nicht den Band bei jeder Suche von vorne bis hinten durchgehen muss.

Im Bereich des Buchschmucks läuft der Hinweis bei Nr. 421 Gefahr, von der kunsthistorischen Forschung übersehen zu werden: Inc. 483 Bl. 7 “am unteren Seitenrand Randillustration: Kampf zwischen einem Wilden Mann auf einem Hirsch und einer Wilden Frau auf einem Einhorn”. (Ein Abbildungsteil fehlt leider.)

Nicht durch Register erschlossen sind die Informationen über beigebundene Handschriften und Handschriftenfragmente. Ich verzichte auf letztere und teile nur die Beshreibungen der handschriftlichen Teile mit.

Nr. 39
Inc. 132/3: “Handschrift, 5 Bl., um 1500: Tolomei, Petrus Georgii: Translatio miraculosa ecclesiae beatae Mariae virginis de Loreto. Der Text war um 1500 sehr beliebt und wurde oft gedruckt, siehe GW M17557–17576. Sander Nr. 4286–4303. IGI nach 9704.”

Nr. 46
Inc. 54/1: “Handschrift, 46 Bl., 15. Jh.: Philosophischer Text. Textbeginn: Quia in libro Posteriorum …”

Nr. 87
Inc. 169/1: “Handschrift, 12 Bl., um 1480: Johannes de Grassis: In arborem iudiciariam scriptum domesticum. Sciendum est, quod sicut arbor lignea, quam ut materialem nobis inspicere licet occulis corporeis, habet per ordinem septem principalia … – … eo modo quo supra inducta. Et ex hiis deo gracias sit finis huius practicabilis arboris etc. Eine gedruckte Fassung der Schrift findet sich in dem Sammelband: Refugium advocatorum. Straßburg: Johann Schott für Georg Übelin, 17.11.1510 (VD16 O 276), darin Bl. 103 (m1) a – 136 (r6) a.”

Nr. 126
Inc. 428/5: “Handschrift, 17 Bl., 15./16. Jh.: Kurze theologische Texte und Exzerpte.”
428/9: “Handschrift, 6 Bl., 16. Jh., Anfang: Der Text betrifft den Kommentar des Bonaventura zum vierten Buch der Sententiae des Petrus Lombardus. Titel: Quarti Bonaventure correctura littere impresse.”
Inc. 428/10: “Handschrift, 8 Bl., 16. Jh., Anfang: Responsio brevis a sacrae theologiae professore domino Jacobo Lemp.”
Nachzutragen ist zum Tübinger Professor Jakob Lemp, dass bislang keine Schriften von ihm bekannt sind (Wikipedia). Über ihn: Oberdeutsche Personendatenbank; RAG.

Nr. 219
Inc. 227/7: “Handschrift, 6 Bl., 15. Jh.: Modus vacandi et acceptandi beneficiorum (vgl. GW M25070–25106). Die Handschrift ist verbunden; korrekte Reihenfolge der Blätter: 1.3.2.5.4.6.”

Nr. 249
Inc. 264 (2. Ex.)/5: “Handschrift, 15. Jh., 2.Hälfte: Gregorius : Homilia in evangelia 17. PL 76, Sp. 1138–1149. CPL 1711”.

Nr. 275
Inc. 278a/4: “Missa de passione domini nostri Iesu Christi. Handschrift, 8 Bl., um 1500.”
Inc. 278a/12: “Hsl. Notizen und Auszüge. 8 Bl., davon 4 Bl. nach 278a/14.”

Nr. 314
Inc. 398/2: “Handschrift, 120 Bl., 15. Jh. Ende/16. Jh. Anfang: Aristoteles: Rhetorica . Aus dem Griech. übers. von Georgius Trapezuntius. Mit Vorrede an Franciscus de Padua.”

Nr. 345
Inc. 329/1: “Handschrift, 9 Bl., 16. Jh.: Flores aus Erasmus, Cicero, Catull u. a.”
Inc. 329/8: “Handschrift, 8 Bl., 16. Jh.: Grammatische Notizen.”

Nr. 357
Inc. 452/2: “Handschrift, 8 Bl.: Hsl. Notizen von Henricus Menne (s. Provenienz).”
Inc. 452/4: “Handschrift, 5 Bl. (ursprünglich 8 Bl., Bl. 5–7 herausgerissen), 16. Jh., Anfang: Hsl. Notizen.”
Über Henricus Menne/Menn/Mennen Nr. 70 und ergänzend RAG. Nach Johannes Adelphus Ausgewählte Schriften 4 (2018), S. 417 (Auszug GBS) ist er – Aloys Schmidt zufolge – bis 1523 als Kanoniker von St. Kastor zu Koblenz belegt. Eine Inkunabel in Oxford aus seinem Besitz verzeichnet MEI. Needhams IPI hat auch eine Inkunabel in Kopenhagen (Madsen Nr. 4017).

Nr. 367
Inc. 363/1: “Handschrift, 145 Bl., um 1465, enthaltend:
Bl. 5a–115a: Johannes : De consolatione theologiae. Der Text entspricht dem sog. Typus ‚Accingi‘, vgl. A. Auer: Johannes von Dambach und die Trostbücher vom 11. bis zum 16. Jahrhundert, Münster 1928, S. 189–203. Einteilung in 15 Bücher. Beginn jedes Buches mit Ex libro. Druck der verkürzten Fassung: Basel: Johann Amerbach [14]92. HC 15237.
Bl. 115a–142b Eusebius : De morte Hieronymi, cap. 13–34 und 41–52. Textbeginn: Hortor vos, carissimi mei et dilectissimi filii, quos genui … Druck: PL 22, Sp. 245–262 und 266–275. BHM 903,1; s. auch BHM 554. BHL + Nov. Suppl. 3866.
Bl. 142b–143a: Cyrillus : De miraculis Hieronymi, cap. 23. Textbeginn: Multa nos mentis afflictio commouet … Druck: PL 22, Sp. 320–321; PL 33, Sp. 1150. BMH 903,3. BHL + Nov. Suppl. 3868.”

Nr. 406
Inc. 224/1: “Handschrift, 7 Bl., 15. Jh., 2. Hälfte: Vaterunser-Auslegung, dt.”
Nicht im Handschriftencensus. Der Textbeginn ist nicht angegeben. [11.8.2025 https://archivalia.hypotheses.org/235121 mit Link zum Digitalisat.]

Nr. 461
Inc. 420/3: “Handschrift, 42 Bl., 1453: Innocentius : De officio missae (Exzerpte); vgl. PL 217, Sp. 773–914. Kolophon mit Schreibervermerk des Nicolaus Fryckenter von Speyer, Pfarrer in Neuhofen: Explicit tractatus Innocentii pape tercii de officio misse per me Nicolaum Fryckenter de Spira plebanum in Novacuria (Neuhofen nahe Speyer) Anno domini 1454 10 Kal. Januarii (23.12.1453) videlicet in vigilia vigilie domini hora tercia precisi post meridiem in stuba curie et habitacionis mee in villa ut supra.”

Hingewiesen sei auch auf die Beschreibung von Nr. 177 (Inc. 189): “Im Anschluss an den Kolophon auf Bl. 11 (b5) b ist hsl. ein Gedicht („Carmen in praeconium poesis“) in 26 elegischen Distichen des Friedrich Mormann (†1482) eingetragen, das bis auf Bl. 12 (b6) a reicht: Ha, quam clara michi sunt grata poemata vatum … – … semper aque cupidus et sitibundus eris. Edition des Gedichts nach der Hs. München BSB, Clm 528, 204v–205r: P. Schoonbeeg: Friderici Mauri carmina. Edition with commentary, in: Wessel Gansfort (1419–1489) and Northern Humanism, ed. by F. Akkerman, G. C. Huisman, A. J. Vanderjagt. Leiden 1993, S. 329–386, darin 345f. Zum Autor: C. G. Santing: Fredericus Moorman (†1482), ebd. S. 325–328.”

#inkunabel


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. August 2025). Inkunabeln der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek. Archivalia. Abgerufen am 11. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/14gji


4 Gedanken zu „Inkunabeln der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek“

  1. “Eine Besonderheit dieses Katalogs (…) ist […] die sorgfältig dargelegte Beweisführung zu einzelnen Punkten der Beschreibung wie Druckerzuweisung, Datierung usw.”, hob Wolfgang Schmitz in seiner IFB-Rezension hervor und gab dafür einige Beispiele. Die Frage ist, ob solche Informationen nicht besser in die Datenbank des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke (GW) gehören. Schlägt man dort die Konkordanz “Meckelnborg-Hanisch” nach, stellt man entsetzt fest, dass diese Referenz bei gerade einmal 18 Inkunabeln eingetragen ist. Die von Schmitz genannten Beispiele wurden offenbar nicht eingearbeitet. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Status der Inkunabelforschung. An sich müsste es Aufgabe des GW sein, die Bibliographien komplett zu erfassen und dafür zu sorgen, dass die dort vorhandenen Angaben etwa zur Datierung mit Fundstellen in der GW-Datenbank nachgewiesen sind”.

    Es ist unprofessionell und ärgerlich (für die Mitlesenden, nicht für uns), wenn man so etwas rausquatscht, ohne vorher geprüft zu haben, wie der Sachverhalt tatsächlich ist. Die überwiegende Mehrzahl der von Schmitz genannten “Beweisführungen” steht natürlich im GW, und zwar teilweise seit Ewigkeiten; z.B. ist die Begründung der Datierung von GW 8648 aufgrund der Exemplare Saint-Dié und Würzburg seit 1938 in der Druckausgabe nachzulesen (in der GW-Datenbank fehlt diese Angabe noch) – und daher hat Frau Meckelnborg das auch, aber offenbar haben weder Schmitz noch KG die Stellen im analogen und/oder digitalen GW geprüft, was das Mindeste ist, das man vor irgendeiner Äußerung zum Thema tun sollte. Zu derlei Arbeitsweisen mögen sich die Mitlesenden selbst ein Urteil bilden. (Wirklicher Diskussions- und evtl. Verbesserungsbedarf besteht allenfalls bei der minimalen Konkretisierung der Datierung von GW 10248.)

    Was die “entsetzlichen” 18 Nachweise angeht: Neu erscheinende Kataloge werden beim GW zunächst für die Alphabetteile und Werkkataloge ausgewertet, die zur Tiefenerschließung und Beschreibung in der Druckausgabe anstehen. In diesem Zusammenhang sind hunderte, wenn nicht tausende gedruckter, teils nur hand- oder maschinenschriftlich vorhandener und natürlich digitaler Kataloge auszuwerten, wobei Bestände, die schlecht oder noch gar nicht erfasst sind, priorisiert werden. Alle Inkunabeln der Sammlung Koblenz Gy sind seit langem im GW nachgewiesen, daher muss sich schon aus arbeitsökonomischen Gründen auch ein solch tiefgehendes Verzeichnis leider hinten anstellen; und es gibt aus jüngerer Vergangenheit nun wirklich Kataloge von erheblich größerer Bedeutung, z. B. das 2024 erschienene Supplement zum Inkunabelkatalog der BnF, das eine überwältigende Fülle von Neuigkeiten enthält, die uns derzeit beschäftigen. Solche und andere in der Inkunabelforschung praktizierten Arbeitsabläufe und -hintergründe sollte man halt kennen, bevor man sich Gedanken um ihren “Status” macht.

    1. Die Inkunabeln des Görres-Gymnasiums in Koblenz sind seit 2021 als Depositum im Landeshauptarchiv in Koblenz und wurden von Meckelnborg et al. erschlossen. (Die Handschriften des Gymnasiums sind bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts im Landeshauptarchiv, ebenfalls als Depositum, und dort auch erschlossen.) Das Ganze frei Haus ist Ansichtsache.

      1. Korrektur meiner Notiz: Die Inkunabeln des Gymnasiums wurden 2021 als Depositum ans Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz/Rheinische Landesbibliothek Koblenz abgegeben und wurden von Christina Meckelnborg erschlossen (und nicht, wie ich schrieb, ans Landeshauptarchiv)! Ich bitte um Entschuldigung für meinen Fehler.

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