Hier und hier und hier werden auf eBay von einem Verkäufer idur13579 Grenzsteinzeugen mit der Angabe “Bodenfund – TOP RAR” angeboten. Ich wage sehr zu bezweifeln, dass das legal ist. Suchen eigentlich die archäologischen Landesämter oder andere zuständige Stellen bei eBay wenigstens stichprobenartig nach solchen Artikeln? Zu wünschen wäre es.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ladislaus (6. Dezember 2008). Funde aus Raubgrabungen (?) auf eBay. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bwp0
Denkmal ? Denk mal ! Ein archäologisches Denkmal kann auch ein abgefressener Hühnerknochen aus dem 1. Jahrhundert nach Christus sein. Wichtig ist der Kontext (z.B. Fundort) und die Erkenntnis die Forscher daraus gewinnen. Ein Grenzsteinzeuge kann schon in besonderen Fällen darunter fallen. Das was wir hier heute sehen (auf ebay) oder auf Flohmärkten ist alles Neuzeit (1930-1950) – völlig irrelevant als archäologisches Objekt. Die Dinger haben sogar noch einen Touch “Blut und Boden” als Brauchtum der NS-Vergangenheit. Haben Sie Ihren Müll auch ordentlich getrennt diese Woche ?
Haben Sie Ihren Müll auch ordentlich getrennt diese Woche ? Das können Sie bei der vorschnellen und unkritischen Blockwartmentalität einiger Archivalia-Blogger getrost vergessen – eher wird die Schweiz kommunistisch 😉
Kommt wohl öfter vor http://www.monumentum.net/index.php?level=1&CatID=37&inhalt_id=32
Entwarnung Diese Grenzzeugen sind keine archäologischen Schätze.
Sie kamen bei Flurbereinigungen und Grenzvermessungen zu Tage. Da ist nichts daran illegal. Ich habe über viele Jahre selbst etwa 1000 Stück gesammelt und keiner davon ist illegal ausgegraben worden.
Sind wir denn hier umgeben von kleinen Spitzeln und möchtegern Polizisten ?
und noch ein Kommentar:
Ein Bodenfund heisst noch lange nicht Ausgrabung !
Viele ebayer verwenden dieses Wort und meinen Dachboden. Juristisch kann ich auch was auf dem Fußboden finden und ich nenne es dann Bodenfund.
ach was soll das überhaupt – ich rege mich deshalb nicht auf
Keine Entwarnung Historische Grenzzeugen fallen wie andere Bodenfunde unter die Denkmalschutzgesetz der Länder. Rostige Hufnägel im niedersächsischen Waldboden wurden von einem Gericht als Bodendenkmal gewertet.
Verleumdung Was Sie hier betreiben, ist böswillige Verleumdung.
Haben Sie eigentlich wenigstens eine Spur von Beweisen, dass die angebotenen Artikeln nicht legal sind?
Unter Umständen handeln Sie sich mit solchen Beiträgen eine teure juristische Klage ein.
Übrigens: SIE haben das Bild von ebay GEKLAUT – das ist eindeutig illegal!!
ebay-Grundsatz zu archäologischen Funden seit 01. Juli 2008 ZITAT:
“Es ist verboten, archäologische Funde anzubieten. Nur unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen dürfen archäologische Funde angeboten werden:
– Der Anbieter verfügt über Dokumente (Pedigrees) für das angebotene Objekt, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologische Funde belegen.
– Die Dokumente müssen im Angebot abgebildet und gut leserlich sein”
Das ist doch eindeutig, oder? Eine Meldung an ebay scheint hier dringend geboten zu sein.
Keine Verleumdung, zulässige Verdachtsberichterstattung Die Beigabe des Bilds ist nach § 50, 51 UrhG legal. Wenn die Dokumente versehentlich nicht abgebildet wurden, können sie doch hier zur Verfügung gestellt werden, oder? Wir behaupten nichts wider besseres Wissen und berichtigen ggf. Einträge.
Ich habe die Angebote bei eBay wegen Verstoß gegen die Verkaufsrichtlinien gemeldet. Hoffentlich schaut auch mal gelegentlich die Polizei bei dem Verkäufer vorbei. Falls das legal ist, ist ja alles wunderbar, aber die Legalität der Funde ist erst einmal zu beweisen, wie das ja auch eBay aus gutem Grund verlangt. Angebote von legalen Bodenfunden zu solchen hohen Preisen ohne jede Darlegung der Genehmigungen tragen jedenfalls auch dazu bei, dass andere Schatzsucher auf die Suche gehen und dann Funde unterschlagen.