Strafbarkeit von Politikern: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57425 (abgerufen am: 15.07.2025 )
“Immer wieder werden Chatverläufe von Politikern untereinander oder mit Vertretern aus der Wirtschaft zum Politikum. Juristisch wirft dies die Frage auf, ob Regierungsvertreter Chatnachrichten überhaupt löschen dürfen. In vielen Fällen dürften dem bereits die §§ 5 ff. Bundesarchivgesetz (BArchG) entgegenstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies darüber hinaus strafbar sein. In Betracht kommt hier insbesondere eine Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB).”
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https://www.siwiarchiv.de/urkundenunterdrueckung-in-messengerdiensten/ mit weiteren Nachweisen als Kommentar
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Juli 2025). Löschen von Chatverläufen als Urkundenunterdrückung? Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/14cbc