Zitat aus der Stellungnahme des Kulturrats:
Durch die digitalen Medien und ihre weltweite Verfügbarkeit wird die Frage nach dem Wert kreativer Leistungen neu aufgeworfen. Inhalte sind vermeintlich ubiquitär verfügbar. Der Urheber der Inhalte gerät dabei oft in den Hintergrund. Der freie Zugang zu Inhalten lässt oftmals den Eindruck entstehen, dass die Angebote auch kostenfrei erstellt würden und daher gratis seien.
Forderungen nach „open access“ und der kostenfreien zur Verfügungstellung von Inhalten verstärken diese Entwicklung. Der freie Zugang zu Inhalten scheint zunächst eine demokratische Forderung zu sein, die zu mehr Teilhabe beitragen kann. Jedem Urheber steht es frei, seine Werke kostenfrei im Internet anzubieten. Letztlich ist „open access“ aber nur eine Option für diejenigen, deren Lebensunterhalt anderweitig gesichert ist und die deshalb keinen ökonomischen Nutzen aus der Verwertung ihrer Werke ziehen müssen. Urheber, die von der Verwertung ihrer Werke leben, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1453&rubrik=4
Seit wann zahlen die an einem restriktiven Urheberrecht hauptsächlich interessierten Verwerter denn den Urhebern anständige Vergütungen? Die unsägliche Position des Kulturrats in Sachen Urheberrecht war schon des öfteren zu beobachten, zuletzt bei der Abschaffung der Panoramafreiheit.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Dezember 2008). Kulturrat übergeht Interessen der Allgemeinheit. Archivalia. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bwmf