Kramer wirft dem Militärhistoriker R.-D. müller “Geschichtsfälschung im Dienst der Politik” vor. Ein von Müller als Beispiel herangezogenes Urteil gegen den General Edgar Feuchtinger lässt sich nicht auffinden:
” ….. Wie in einem Kriminalfall kam die Wahrheit erst nach und nach ans Licht: Von mir um eine Kopie des Urteils oder wenigstens um die Angabe eines Aktenzeichens oder einer Archiv-Signatur gebeten, verwies Müller mich wortkarg an das Militärarchiv in Freiburg. Rechnete er vielleicht damit, daß der so abgespeiste Anfrager resignieren würde? Ich ließ im Militärarchiv recherchieren und erhielt die Auskunft, ein solches Urteil sei dort nicht bekannt. Also wiederholte ich meine Bitte an Müller, nun etwas nachdrücklicher. Aus der von ihm jetzt endlich genannten Quelle, nämlich einer Stellungnahme eines ehemaligen Richters am Reichskriegsgericht, Dr. Block, ergibt sich, daß Feuchtinger wegen Wehrkraftzersetzung, also nicht wegen Kriegsverrat, verurteilt worden ist. Das hätte Müller übrigens schon dem nicht nur Militärhistorikern wohlbekannten Buch von Otto Peter Schweling: »Die deutsche Militärjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus« (herausgegeben von Erich Schwinge) entnehmen können. Übrigens ist Feuchtinger bereits aufgrund des Unrechtsbeseitigungsgesetzes von 1998 rehabilitiert worden, im Unterschied zu den vielen Soldaten, die das Reichskriegsgericht in absoluter Willkürrechtsprechung als Kriegsverräter verurteilt hat. ….”
Quelle: Ossietzky 23/2008 (Link)
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wolfthomas (19. Dezember 2008). Amnestie für "Kriegsverräter": Müller./. Helmut Kramer. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bwko