Die Stellungnahme zum Problem der verwaisten Werke verkennt die riesige Bedeutung des Problems auch in Deutschland. § 137 l UrhG hat entgegen der Ansicht der Vereinigung, die im übrigen strikt die Position der Verwerterlobby gegen Archive und Bibliotheken vertritt, keine wesentliche Verbesserung gebracht. Wiederholt wird der längst widerlegte Irrtum, dass die Dreimonatsfrist auch für 2008 Gültigkeit hat.
Siehe nur Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 137 l Rn. 53: “Der Verwerter kann in Bezug auf bereits bekannte Nutzungsarten die Frist nicht auf drei Monate verkürzen, indem er dem Urheber die beabsichtigte Nutzung mitteilt (a. A.
Mestmäcker/Schulze/Scholz § 137 l Rn. 38; Kreile ZUM 2007, 682, 686; Bauer/ v. Einem MMR 2006, 698, 701).”
Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5408482
Nachtrag: Auch Wikimedia Deutschland hat eine Stellungnahme abgegeben, die in eine ganz andere Richtung geht:
http://blog.wikimedia.de/2008/12/13/stellungnahme-grunbuch
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Dezember 2008). Ärgerliche Stellungnahme der GRUR zum Urheberrechtsgrünbuch. Archivalia. Abgerufen am 9. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bwie