Zenthöfer in der heutigen FAZ: “„Eines der erfolgreichsten Lehrbücher zur Rechtsgeschichte ist ein Plagiat.“ Mit Wucht begann eine im Juni 2021 online publizierte Buchbesprechung im 138. Band der „Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung“. Gemeint war „Rechtsgeschichte. Eine Einführung“ von Stephan Meder, der damals an der Universität Hannover den Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte bekleidete und inzwischen in den Ruhestand getreten ist. Es handelt sich um ein UTB-Taschenbuch aus dem Böhlau-Verlag (1. Aufl. 2002; 2. Aufl. 2005; 3. Aufl. 2008, 4. Aufl. 2011; 5. Aufl. 2014, 6. Aufl. 2017). Der Rezensent war Peter Oestmann, Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an Universität Münster, der Übernahmen aus Texten anderer Autoren in einer 21 Seiten langen Tabelle zu belegen wusste und hinzufügte, dass man noch mehr finden könne. Meder verlangte Unterlassung, Schadenersatz und Geldentschädigung. Beim Landgericht Berlin hatte er keinen Erfolg (F.A.Z. vom 14. September 2024), nun hat das Kammergericht seine Berufung abgewiesen (Az. 10 U 47/24).”
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Klaus Graf (11. Juni 2025). Meder-Plagiat: KG Berlin gibt Oestmann Recht. Archivalia. Abgerufen am 17. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/1433k