so betitelt Marcus Jauer im FAZ-Kulturteil seine Reportage (Link): ” Jedes Land schafft sich Institutionen, die es zur Regelung seiner Angelegenheiten braucht. Einige dieser Institutionen gibt es in anderen Ländern auch, weil sie Angelegenheiten regeln, die es so oder ähnlich überall zu regeln gibt. Einige dieser Institutionen aber gibt es nur in einem Land. Sie regeln Angelegenheiten, die so nirgends sonst zu regeln sind.
In Deutschland gehört zu diesen Institutionen ein Archiv. Es ist eines der größten des Landes, und die Akten, die in ihm aufbewahrt werden, würden, reihte man sie aneinander, ungefähr die Länge der Berliner Mauer ergeben, wenn auch nicht ihre Höhe. Diese Akten wurden von einem Staat angelegt, der seiner Bevölkerung so sehr misstraute, dass er den Geheimdienst gegen sie einsetzte. Sie werden heute von einem Staat verwaltet, für den sie nicht gedacht waren, der sie aber offenhält für alle, die sich in ihnen wiederfinden. In der Art, wie das Archiv zu seinem Bestand kam, und der Weise, wie es jetzt mit seinem Bestand umgeht, kommen damit also schon einmal zwei deutsche Tätigkeiten zusammen, das Kontrollieren und das Aufarbeiten. Aber es ist ja auch eine deutsche Behörde. …..”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (6. Januar 2009). "Bundesarchiv für Stasiakten" – Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bwfn