Eine Handreichung, die alles andere als ein klares Bild ergibt:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Januar 2009). Haften Bibliotheken für Rechtsverletzungen ihrer Internetnutzer? Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bwf0