“Für die unzulässige Verbreitung von Winnetou- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD steht dem Sohn des österr. Regisseur Harald Reinl laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Schadenersatz zu. Der Sohn des 1988 versorbenen Regisseurs hatte gegen einen DVD-Vertreiber wegen Urheberrechtsverletzung geklagt.”
Aktenzeichen: 6 U 86/08
Quelle: Videotext des Bayr. Rundfunks
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (9. Januar 2009). Winnetou-Filme geschützt gegen DVD-Verbreitung. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bweg
Siehe zum Beispiel http://satundkabel.magnus.de/buntes/artikel/winnetou-auf-dvd-sohn-des-regisseurs-reinl-bekommt-schadenersatz.html