http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7091
Entsorgungsaufträge an Dritte sind nach Bayerischem Krankenhausgesetz in der Regel tabu.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Februar 2015). Letzte Woche hat ein Passant hunderte Röntgenbilder aus einem bayerischen Krankenhaus auf der Straße gefunden. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bgg7